Veröffentlichung: Magazin DGservice Nr. 4/Dezember 2024
mBGM - Beginn der Verrechnung bei Krankengeldbezug
Ein Mitarbeiter bezieht vom 01.01. bis 16.01. Krankengeld.  Welcher Tag ist bei der Erstellung der monatlichen  Beitragsgrundlagenmeldung (mBGM) im Datenfeld "Beginn der Verrechnung"  des Tarifblocks einzutragen?
Bei einer im Kalendermonat  durchlaufenden Beschäftigung beginnt die Verrechnung in der Regel mit  dem ersten Tag des Beitragszeitraumes ("Beginn der Verrechnung" = "01").
Im  Falle von krankheitsbedingten Unterbrechungen (zum Beispiel bei  Krankengeldbezug) ist jedoch darauf zu achten, dass jener Tag als  "Beginn der Verrechnung" herangezogen wird, der dem Ende des  Krankengeldanspruches folgt.
Im konkreten Beispiel beginnt die  Verrechnung mit dem 17.01. (= erster beitragsrelevanter Versicherungstag  nach Leistungsbezug). Im Tarifblock ist daher "17" einzutragen.
Die Redaktion
Autor: Mag. Wolfgang Böhm/ÖGK