Veröffentlichung: Magazin DGservice Nr. 3/September 2024
Start-Up-Mitarbeiterbeteiligung – Ende des Dienstverhältnisses
Ein Mitarbeiter wurde mit Anteilen an unserem  Start-Up-Unternehmen beteiligt. Mit 15.09. kommt es zur Beendigung des  Dienstverhältnisses. Die Anteile werden nicht veräußert. Wie ist in  diesem Fall die Beitragsgrundlage der Beteiligung zu ermitteln? 
Grundsätzlich  ist für die Ermittlung der Beitragsgrundlage der 30-fache Betrag der  täglichen Höchstbeitragsgrundlage heranzuziehen. 
Bei einer  untermonatigen Beendigung des Dienstverhältnisses ist jedoch die  Höchstbeitragsgrundlage für die von der Dauer der Pflichtversicherung im  Austrittsmonat umfassten Kalendertage heranzuziehen. 
Im  konkreten Fall beträgt die Beitragsgrundlage daher 3.030,00 Euro  (tägliche Höchstbeitragsgrundlage 2024: 202,00 Euro x 15 Tage).
Die Redaktion
Autor: Gerhard Trimmel/ÖGK