Veröffentlichung: Magazin DGservice Nr. 3/September 2024
Mitarbeiterprämie - Verzicht durch Einzelvereinbarung
Unsere Beschäftigten erhalten alle eine Mitarbeiterprämie. Eine  Mitarbeiterin verzichtet jedoch durch eine Einzelvereinbarung auf die  Mitarbeiterprämie, da diese ansonsten das Stipendium für ihr Studium  verlieren würde. Bleibt die Mitarbeiterprämie für die anderen  Beschäftigten dennoch beitragsfrei?
Sofern auf Grund der Einzelvereinbarung der Verzicht auf die Mitarbeiterprämie arbeitsrechtlich zulässig ist, bleibt diese für die anderen Beschäftigten beitragsfrei.  Der Verzicht stellt eine nachvollziehbare Ausnahme zum Gruppenmerkmal  "alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter" dar, da ansonsten die  Mitarbeiterin durch den Erhalt der Mitarbeiterprämie benachteiligt wäre.
Die Redaktion
Autorin: Mag.a (FH) Karina Sandhofer/ÖGK
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