Heilmasseurinnen und Heilmasseure widmen sich unterschiedlichsten Methoden, welche eine Wirkung am Körper zeigen, wie z.B. Massagen, Packungsanwendungen und die manuelle Lymphdrainage.
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Heilmassagen erhalten Sie
- in Vertrags- und Wahlinstituten für physikalische Medizin
- in den Gesundheitszentren für physikalische Medizin der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK)
- bei freiberuflich tätigen Heilmasseurinnen und Heilmasseure
- Verordnung
Für eine Heilmassage benötigen Sie eine Verordnung (Zuweisung). Ihre behandelnde Ärztin bzw. Ihr behandelnder Arzt stellt Ihnen diese aus.
- Bewilligung
Eine Bewilligung ist bis auf Weiteres nicht notwendig!
- Behandlung
Behandlungen bei Vertragsinstituten sowie in den ÖGK-Gesundheitszentren für Physikalische Medizin sind für Sie kostenlos. Die Vertragspartner verrechnen die Honorare für Vertragsleistungen direkt mit der ÖGK.
Wahlinstitute und freiberufliche Heilmasseurinnen oder Heilmasseure haben keinen Vertrag mit der ÖGK. Sie müssen das Honorar für die Behandlungen zunächst selbst bezahlen und können dann um Kostenerstattung bzw. Kostenzuschuss ansuchen.
- Kostenerstattung/Kostenzuschuss
Sie benötigen dafür:
- das Service
Rechnung einreichen
- Geben Sie dort Ihre Bankverbindung an (IBAN und BIC)
- die Verordnung
- die bezahlte Honorarnote (Original oder Duplikat) mit
- detaillierten Angaben zu den erbrachten Leistungen (Behandlungsdaten, Behandlungsdauer, Diagnose)
- den persönlichen Daten der Patientin bzw. des Patienten (Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Sozialversicherungsnummer)
- Stempel der Leistungserbringerin bzw. des Leistungserbringers
- den Zahlungsnachweis
- bei Barzahlung: Zahlungsvermerk auf der Honorarnote
- bei Zahlung mit Erlagschein: Einzahlungsabschnitt (Original oder Kopie)
- bei elektronischer Bezahlung: Nachweis der Abbuchung (z.B. Protokollauszug, Bankauszug)
Die Kostenerstattung beträgt 80 Prozent jenes Tarifes, den die ÖGK einer Vertragsphysiotherapeutin bzw. einem Vertragsphysiotherapeuten für dieselbe Leistung bezahlt. Hier finden Sie die
aktuellen Erstattungssätze (PDF, 213 KB).
Bei Inanspruchnahme der Leistungen bei Berufsgruppen, mit denen keine vertraglichen Regelungen mit der ÖGK bestehen, erhalten Sie einen Kostenzuschuss laut Satzung. Der Kostenzuschuss ist ein fixer Tarif, der je nach Art der Leistung unterschiedlich hoch ist.- das Service
Links
firmen.wko.at
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