1.1.4 Was ist unter Arbeitsbereitschaft zu verstehen?
Unter Arbeitsbereitschaft versteht man den Aufenthalt an einem von der Dienstgeberin bzw. vom Dienstgeber bestimmten Ort mit der Verpflichtung zur jederzeitigen Aufnahme der Arbeit im Bereitschaftsfall. Während der Arbeitsbereitschaft selbst wird jedoch keine Tätigkeit ausgeübt.