8.19 Besteht bei Auszahlung von Folgeprovisionen an karenzierte Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer, die Kinderbetreuungsgeld beziehen, neben der Beitragspflicht in der Sozialversicherung auch BV-Beitragspflicht?
Das BMSVG verweist auf das ASVG. Beitragspflichtige Folgeprovisionen sind daher grundsätzlich immer auch BV-pflichtig. Die BV-Zeit läuft parallel zur gemeldeten Versicherungszeit.
Generell ist festzuhalten, dass die Beitragspflicht in der BV immer dann besteht, wenn für die Entgelte Beitragspflicht in der Sozialversicherung besteht.