8.18 BEISPIEL: Eine ehemalige Dienstnehmerin hat nachfolgenden Versicherungsverlauf.
> Dienstverhältnis: 01.01. bis 31.03.
> Zeit des Bezuges von Arbeitslosengeld: 01.04. bis 31.07.
> Wochengeld aus der Zeit des Bezuges von Arbeitslosengeld: 01.08. bis 30.11.
> Bezug von Kinderbetreuungsgeld: ab 01.12.
Sind in diesem Fall für die Zeit des Bezuges von Kinderbetreuungsgeld BV-Anwartschaftszeiten gegeben und somit BV-Beiträge vom FLAF zu entrichten?
Ja. Die ehemalige Dienstnehmerin hat für Zeiten des Bezuges von Kinderbetreuungsgeld Anspruch auf eine BV-Beitragsleistung zu Lasten des FLAF, wenn zwischen dem Beginn des Bezuges von Kinderbetreuungsgeld und dem Ende der letzten Beschäftigung nicht mehr als drei Jahre liegen.