8.18 BEISPIEL: Eine ehemalige Dienstnehmerin hat nachfolgenden Versicherungsverlauf. > Dienstverhältnis: 01.01. bis 31.03. > Zeit des Bezuges von Arbeitslosengeld: 01.04. bis 31.07. > Wochengeld aus der Zeit des Bezuges von Arbeitslosengeld: 01.08. bis 30.11. > Bezug von Kinderbetreuungsgeld: ab 01.12. Sind in diesem Fall für die Zeit des Bezuges von Kinderbetreuungsgeld BV-Anwartschaftszeiten gegeben und somit BV-Beiträge vom FLAF zu entrichten?

Ja. Die ehemalige Dienstnehmerin hat für Zeiten des Bezuges von Kinderbetreuungsgeld Anspruch auf eine BV-Beitragsleistung zu Lasten des FLAF, wenn zwischen dem Beginn des Bezuges von Kinderbetreuungsgeld und dem Ende der letzten Beschäftigung nicht mehr als drei Jahre liegen.