8.14 BEISPIEL: Ein männlicher Versicherter übt ab 22.04. eine geringfügige Beschäftigung aus. Ab 09.08. bezieht er Kinderbetreuungsgeld. Wie sieht es mit der BV-Beitragspflicht aus?

Unter Berücksichtigung des beitragsfreien ersten Monates bezahlt der Dienstgeber ab 22.05. BV-Beiträge.
Der FLAF bezahlt die BV-Beiträge ab 09.08.