8.8 BEISPIEL: Eine Dienstnehmerin übt eine geringfügige Beschäftigung aus. Aus einer Selbstversicherung
nach § 19a ASVG bezieht sie vom 24.02. bis 21.06. Wochengeld und ab 26.04. (Tag der Geburt) Kinderbetreuungsgeld, da das Wochengeld nicht die Höhe des Kinderbetreuungsgeldes erreicht.
Sind für die Zeit des Bezuges von Wochengeld BV-Beiträge durch den Dienstgeber zu entrichten oder nur bis 23.02.? Liegt ab 22.06. (oder 26.04.) ein Anspruch auf BV-Beitragsleistung durch den FLAF vor?
Aus einer Selbstversicherung gemäß § 19a ASVG kann für den Wochengeldbezug gegenüber dem FLAF kein Anspruch auf BV-Beiträge entstehen.
Die Zeit einer geringfügigen Beschäftigung ist jedoch für das BMSVG relevant. Die Dienstnehmerin erhält ab 26.04. die BV-Beiträge vom FLAF für das Kinderbetreuungsgeld.