8.4 BEISPIEL: Eine Dienstnehmerin hat ein karenziertes Dienstverhältnis (altes Abfertigungssystem). Währenddessen übt sie zum selben Dienstgeber eine geringfügige Beschäftigung aus, die dem BMSVG unterliegt. Schließlich nimmt sie das karenzierte Dienstverhältnis wieder auf. In weiterer Folge bekommt sie ein weiteres Kind und bezieht wieder Kinderbetreuungsgeld. Sind Ersatzbeiträge für den Bezug von Kinderbetreuungsgeld zu zahlen?

Nachdem das ursprüngliche Dienstverhältnis nicht dem BMSVG unterliegt, sind auch keine Ersatzbeiträge zu leisten