8.1 BEISPIEL: Eine Dienstnehmerin geht auf Grund der Adoption eines Kindes in Karenzurlaub. Wie lange besteht BV-Beitragspflicht durch den Dienstgeber?

Die BV-Beitragspflicht des Dienstgebers endet mit dem Ende des Entgeltanspruches.
Im Anschluss hat die Dienstnehmerin für die Dauer des Bezuges von Kinderbetreuungsgeld Anspruch auf Leistung von BV-Beiträgen gegenüber dem FLAF.