Jede Ordination bzw. Impfstelle sollte nur so viel Impfstoff bestellen, wie sie tatsächlich verimpfen kann. Trotzdem kann es passieren, dass Impfdosen übrig bleiben. Bitte melden Sie nicht verimpfte Impfdosen. Sie unterstützen damit eine bessere Planung künftiger Impfsaisonen.
Impfstoffverwurf melden
- Die Impfdosen aus dem öffentlichen Impfprogramm (ÖIP) sind Eigentum des Bundes. Bitte bewahren Sie nicht benötigte Impfdosen bis zum Ende der Haltbarkeit auf.
- Impfdosen, die bis dahin nicht verimpft wurden, melden Sie bitte unter www.bbg.gv.at/impfstoffe/verwurf.
- Derzeit steht das Verwurfsformular für Influenza- und COVID-Impfdosen zur Verfügung (bitte jeweils separat melden).
- Durch die Meldung nicht benötigter Impfdosen entstehen Ihnen keine Nachteile. Sie unterstützen damit eine bessere Planung künftiger Impfsaisonen.
Die Impfdosen sind nach Ende der Haltbarkeit auf dem üblichen Weg zu entsorgen.