Seit geraumer Zeit beobachtet die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) eine massive Zunahme der Anforderungen des Laborparameters Vitamin D. Der Aufwand für diesen Laborparameter lag im Jahr 2022 bei rund 10 % des gesamten Laboraufwandes für Vertragsärzt*innen der ÖGK; das waren in Summe für ganz Österreich nahezu 16 Millionen Euro nur für diesen Laborwert; Tendenz massiv steigend.
Verrechenbarkeit der Vitamin D-Bestimmung: Neue ÖGK-Regeln
Die ÖGK geht davon aus, dass dieser spezielle Laborwert von vielen Zuweisenden auch als Screeningparameter verstanden wird. Die Vitamin D-Serumspiegelbestimmung ist nicht nur sehr kostenaufwendig und die Diagnosekosten übersteigen die Therapiekosten um ein Vielfaches, sondern in vielen Fällen sind sie auch ohne therapeutische Konsequenz. Die Österreichische Ärztekammer und die ÖGK haben sich daher gemeinsam bemüht eine ökonomisch vertretbare Lösung für dieses Problem zu finden.
Ab sofort übernimmt die ÖGK bei folgenden Indikationen bzw. Voraussetzungen die Kosten für eine Vitamin D-Serumspiegelbestimmung:
• Osteoporose Patient*innen
• Patient*innen mit Rachitis bzw. Osteomalazie
• Patient*innen mit medikamentös bedingt beschleunigten Vitamin-D-Metabolismus (z. B. Steroide)
• Patient*innen mit chronischer Niereninsuffizienz
• Transplantierte und immunsupprimierte Personen
• St. post. Magenbypass
• Patient*innen mit Malabsorptionssyndrom
• Morbide Adipositas
• laufende Antiepileptikamedikamentation
• alte und mobilitätseingeschränkte Patient*innen
Auch bei Vorliegen dieser Indikationen bzw. Voraussetzungen können im Zeitraum von zwölf Monaten pro Patient*in maximal zwei Vitamin D Bestimmungen auf Kassenkosten veranlasst werden.