„Der Arzt kann mit seinem Smartphone die E-Card seines Patienten  einlesen, und der Versicherte kann dem Arzt remote Zugriff auf sein  E-Card-System gewähren. Das Smartphone wird damit zum E-Card-Reader“,  sagt Peter Lehner, Co-Vorsitzender der Konferenz der  Sozialversicherungsträger, und führt weiter aus: „Das ist ein  Meilenstein in der Digitalisierung des Gesundheitssystems, da diese  Funktionen Ortsunabhängigkeit und ein neues Maß an Flexibilität  ermöglichen. Dies schafft umfassende Erleichterungen für  pflegebedürftige Personen, ein neues Service-Level für alle Versicherten  und die Basis für Telemedizin.“
„Ärzte können mit ihrem  Smartphone und der ‚Meine SV‘-App die E-Card ihrer Patienten einlesen  und erhalten damit den gesicherten Zugriff auf das E-Card-System. Dies  kann ortsunabhängig erfolgen - bei der Visite oder im Pflegeheim.  Versicherte können mit ihrer E-Card, der ‚Meine SV‘-App und der  E-Berechtigung ihrem Arzt remote Zugriff ermöglichen. Das bedeutet, sie  müssen nicht jedes Mal in die Ordination kommen. Dies schafft die  Voraussetzung für Telemedizin“, erläutert Lehner. Basis für diese  Funktionen sind die NFC-fähigen E-Cards und Smartphones. Der Arzt muss  innerhalb von 24 Stunden die E-Berechtigung bestätigen. Danach ist er  wie beim E-Card-Stecken 90 Tage freigeschaltet.
„Dank der neuen  E-Berechtigung kann die Ärztin oder der Arzt nach dem Hausbesuch oder  Pflegeheimbesuch in der Ordination nun auch auf E-Medikation und  E-Befunde des Patienten zugreifen sowie Verordnungen in der E-Medikation  speichern“, schildert Edgar Wutscher, Vizepräsident der  Österreichischen Ärztekammer und Bundeskurienobmann der niedergelassenen  Ärzte, einen großen Vorteil. Zudem können Patientinnen und Patienten  ihrer Ärztin/ihrem Arzt eine mobile Zugriffsberechtigung erteilen, damit  Verordnungen im Rahmen telefonischer Rezeptausstellung auch in der  E-Medikation gespeichert werden können. Weiters könne so unter anderem  eine Eintragung oder Nachtragung in den E-Impfpass auch erfolgen, wenn  die E-Card vergessen wurde.
„Besonders herausheben möchte ich die  vorbildliche Einbindung der Ärzteschaft. Von Anfang an war das  E-Health-Referat der Bundeskurie niedergelassene Ärzte in den Prozess  miteingebunden“, schildert Wutscher. Die Anliegen der Ärzteschaft seien  angenommen und eingebaut worden. „So konnten wir eine niederschwellige  und unkomplizierte Lösung auf die Beine stellen, ohne Anpassungen oder  zusätzliche Schnittstellen in der Arztsoftware und damit auch ohne  zusätzliche Kosten. Damit haben die Sozialversicherung und wir ein neues  Projekt, das zeigt, wie gut wir zusammenarbeiten können“, sagt der  ÖÄK-Vizepräsident.
„Die Lösungen sind einfach und sicher, denn es  wird das Netz der E-Card genutzt“, betont Lehner und unterstreicht:  „Der Versicherte kann jederzeit in ELGA nachsehen, ob und wann der  Zugriff stattgefunden hat. Diese Transparenz schafft Sicherheit.“ Die  Datenübermittlung erfolgt mit einer End-to-End-Verschlüsselung und  entspricht dem Stand der Technik. Die Authentizität wird im  E-Card-Rechenzentrum überprüft. Der App-User hat keinen Zugriff auf die  Daten. Daher ist die ID Austria bei dieser Anwendung nicht notwendig. 
„Die  Digitalisierung des Gesundheitssystems hat vor über 20 Jahren  gestartet. Wir matchen jeweils den Bedarf mit den aktuellen technischen  Möglichkeiten. So können wir das System laufend weiterentwickeln. Der  technologische Fortschritt ist der Treiber und ermöglicht Neues“, so  Lehner. Die Entwicklung erfolgte von der SVC  (Sozialversicherungs-Chipkarten Betriebs- und Errichtungsgesellschaft  m.b.H.), und die Sozialversicherung hat insgesamt 600.000 Euro in diese  Funktionen investiert.
    
            Zuletzt aktualisiert am 27. November 2024