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Tipps und Unter­stützung für pflegende Angehörige

Eine Demenzerkrankung ist eine große Herausforderung für die Angehörigen. Wichtig ist, sich rechtzeitig die passende Unterstützung zu holen.

Tipps für Angehörige

Der Großteil der Erkrankten wird von Angehörigen betreut. Da der Pflege- und Betreuungsalltag eine große Herausforderung ist, wird dabei häufig die Belastungsgrenze überschritten.

Um das zu vermeiden, sollten Angehörige Hilfe annehmen.

10 Grundregeln im Umgang mit Menschen mit Demenz

  1. Informieren Sie sich über das Krankheitsbild.
    Um die Krankheit und die Veränderungen zu verstehen, die sie mit sich bringt, ist es wichtig, möglichst gut informiert zu sein.

  2. Behalten Sie wichtige Gewohnheiten der Betroffenen bei.
    Sie sollten so lange wie möglich zum Beispiel an ihrem geliebten Stammtisch oder dem Kaffeebesuch mit Freunden teilnehmen dürfen. Das gibt den Betroffenen ein Stück Vertrautes und Sicherheit zurück.

  3. Achten Sie auf einen gleichbleibenden Tagesablauf.
    Überfordern Sie die Betroffenen nicht durch zu viele oder zu belastende Aktivitäten (z. B. Lärm, Gedränge).

  4. Streiten Sie nicht, sondern sprechen Sie eher Lob und Anerkennung aus.
    Menschen mit Demenz folgen einer anderen Logik und sind mit Argumenten in der Regel nicht zu überzeugen. Vermeiden Sie deshalb unnütze Wortgefechte, die nur für schlechte Stimmung sorgen. Versuchen Sie, Konflikte zum Beispiel durch Ablenkung und Anerkennung von Geleistetem aufzulösen.

  5. Bleiben Sie gelassen.
    Nehmen Sie Gefühlsschwankungen und Aggressionen nicht persönlich. Sie können sehr belastend sein, aber sie sind typische Symptome der Erkrankung. Auch wenn es oft anstrengend ist – bleiben Sie wertschätzend und bewahren Sie Respekt vor der oder dem Demenzerkrankten. Suchen Sie rechtzeitig Hilfe, wenn Sie merken, dass Sie an Ihre Grenzen kommen.

  6. Üben Sie sich in Geduld.
    Sprechen Sie deutlich und langsam und in einfachen, kurzen Sätzen. Wiederholen Sie das Gesagte nach Bedarf und geben Sie den Betroffenen ausreichend Zeit zu reagieren.

  7. Geben Sie Orientierung.
    Große Uhren, gut lesbare Hinweisschilder (z. B. auf Türen), ein Kalender mit dem aktuellen Datum und wichtige Mitteilungen auf einer Tafel können den Betroffenen die zeitliche und räumliche Orientierung erleichtern.

  8. Bleiben Sie in Kontakt.
    Im Verlauf der Erkrankung wird die sprachliche Verständigung immer schwieriger. Umso wichtiger ist es, durch körperliche Nähe, Blicke und Gesten mit der oder dem Betroffenen in Kontakt zu bleiben.

  9. Sprechen Sie oft über schöne Erlebnisse in der Vergangenheit.
    Das Langzeitgedächtnis bleibt bei Demenz zu Beginn noch erhalten und durch schöne Erinnerungen lassen sich bei Betroffenen oft positive Gefühle hervorrufen.

  10. Denken Sie an sich selbst.
    Die Begleitung und Pflege von Menschen mit Demenz ist eine große Herausforderung. Denken Sie daran, für sich selbst Auszeiten zu schaffen, um wieder Energie auftanken zu können. Nutzen Sie externe Hilfs- und Beratungsangebote und sprechen Sie auch mit Familie und Freunden über Ihre Sorgen und Nöte. Viele Angehörige empfinden es als hilfreich, sich mit anderen Menschen, die in der gleichen Situation sind, auszutauschen.
Finanzielle Unterstützung

Eine Demenz belastet nicht nur emotional, sondern auch finanziell. Kosten für Pflege, Betreuung, Medikamente und Therapien können teuer sein.

Um diese Kosten zu senken, bietet der Staat finanzielle Unterstützung an.


Pflegegeld

Aufgrund einer Krankheit, des Alters oder einer Behinderung benötigen manche Menschen besondere Hilfe und Unterstützung. Um Pflegebedürftige und ihre pflegenden Angehörigen finanziell zu entlasten, unterstützt der Bund Betroffene in Form des Pflegegeldes. Die Höhe richtet sich nach dem Pflegebedarf.

Pflegebedürftige sollen dadurch ein möglichst selbstbestimmtes Leben in der eigenen Umgebung führen können, das sich nach ihren Bedürfnissen orientiert. Das Pflegegeld wird als pauschale Geldleistung abgegolten, wodurch ein Teil der Mehraufwendungen, die durch die Pflege entstehen, abgedeckt werden soll.

Mehr Informationen zu Pflegegeld.

Finanzielle Unterstützung bei Ersatzpflege

Damit sich pflegende Angehörige durch eine professionelle oder private Ersatzpflege vertreten lassen können, kann finanzielle Unterstützung gewährt werden. Es können nur nachgewiesene Kosten berücksichtigt werden. Für die Inanspruchnahme müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein.

Mehr Informationen zu Finanzielle Unterstützung bei Ersatzpflege.

Zuschuss für Pflegehilfsmittel und Wohnraumadaptierung

Personen, die durch bestimmte Ereignisse in soziale Notlage geraten sind, können Zuwendungen aus dem „Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung“ beantragen. 

Mehr Informationen zu Zuschuss für Pflegehilfsmittel und Wohnraumadaptierung.

Förderung der 24-Stunden-Betreuung

Personen, die zu Hause gepflegt werden, können eine finanzielle Unterstützung in Form eines Zuschusses zur 24-Stunden-Betreuung erhalten. Die Betreuung muss gemäß den Bestimmungen des Hausbetreuungsgesetzes erfolgen.

Mehr Informationen zu Förderung der 24-Stunden-Betreuung.

Volkshilfe-Demenzhilfe Fonds

Seit März 2012 können finanziell benachteiligte Menschen mit Demenz und/oder deren Angehörige um eine einmalige finanzielle Unterstützung bei der Volkshilfe ansuchen. Damit können Betreuungsstunden oder Pflegebedarfsmittel finanziert werden.

Mehr Informationen zu Volkshilfe-Demenzhilfe Fonds.

Beruf und Pflege

Angehörige und auch Betroffene wünschen sich oftmals eine Betreuung innerhalb der Familie.

Hier finden Sie hilfreiche Links, um Beruf und Pflege besser vereinbaren zu können.


Pflegekarenz und Pflegeteilzeit

Wenn plötzlicher Pflegebedarf von nahen Angehörigen auftritt, dann kann mit der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber eine Pflegekarenz oder eine Pflegeteilzeit vereinbart werden.

Mehr Informationen zu Pflegekarenz und Pflegeteilzeit.

Familienhospizkarenz

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben im Rahmen der Familienhospizkarenz und -teilzeit die Möglichkeit, sterbende Angehörige sowie ihre schwersterkrankten Kinder über einen bestimmten Zeitraum zu begleiten.

Mehr Informationen zur Familienhospizkarenz.

Versicherung

Pflegende Angehörige haben die Möglichkeit, sich für den Zeitraum der Pflegetätigkeit selbst zu versichern.

Mehr Information zur Selbst­ver­sicherung für pflegende Ange­hörige.

Vertretung und Vorsorge

Ist eine von Demenz betroffene Person nicht mehr entscheidungsfähig, kann sie vertreten werden.

Das aktuelle Erwachsenenschutz-Gesetz (ErwSchG) gilt seit 1. Juni 2018. Es ist geprägt vom Grundgedanken der UN-Konvention: Jeder Mensch soll selbst entscheiden können. Und dafür muss jeder Mensch auch die nötige Unterstützung bekommen. Nur wenn ein Mensch auch mit Unterstützung nicht selbst entscheiden kann, dann darf jemand anderes für ihn entscheiden. Dieser Mensch wird damit zur Vertreterin bzw. zum Vertreter der oder des Betroffenen.

Es gibt vier Vertretungsformen in medizinischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Angelegenheiten:


  1. Vorsorgevollmacht
  2. Gewählte Erwachsenenvertretung
  3. Gesetzliche Erwachsenenvertretung
  4. Gerichtliche Erwachsenenvertretung


Mehr Informationen zu Vertretung und Vorsorge. 

LinksLinks

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