Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) gibt hier Antworten auf häufige Fragen zum Inkrafttreten des EU-weiten Amalgamverbots ab 2025.
Häufige Fragen zu Amalgam
- Häufige Fragen (FAQs)
- Warum wird Amalgam verboten?
Es ist eine Entscheidung der Europäischen Union, dass in ihren Mitgliedsstaaten Amalgam als Zahnfüllungsmaterial ab 01.01.2025 nicht mehr verwendet werden darf. Das hat vor allem zwei Gründe: Einerseits ist es belastend für die Umwelt, andererseits werden bei der Verarbeitung mit Amalgam giftige Quecksilberdämpfe freigesetzt.
- Warum haben Kinder, Schwangere und Stillende schon bisher keine Amalgamfüllungen bekommen?
2018 hat die EU Amalgam für diese Zielgruppen verboten. Sie erhalten seit 2018 eine Amalgamalternative, den Glasionomerzement. Da der heranwachsende Organismus keinen zusätzlichen Schwermetallbelastungen ausgesetzt werden sollte und Amalgame am Milchgebiss ungünstigere Eigenschaften aufweisen, sollten während Schwangerschaft und Stillzeit keine Amalgamarbeiten erfolgen.
- Kann ich meine Amalgamplomben tauschen lassen?
Ein Austausch ist weder von der EU verlangt noch aus zahnmedizinischen oder gar gesundheitlichen Gründen notwendig. Eine professionell eingesetzte Amalgamfüllung kann noch jahrelang gute Dienste leisten, ohne gesundheitliche Belastungen auszulösen.
- Welche Alternativen gibt es?
Es gibt zahlreiche Materialien, die als Alternativen zum Einsatz gelangen können, z.B. Glasionomerzemente, Alkasite, Komposite, Hybride.
- Sind die Amalgamalternativen sicher?
Alle in Österreich zugelassenen Materialien sind sicher und es besteht keine Gesundheitsgefährdung.
- Welche Füllungen wurden bisher bezahlt?
Auf Kosten der Österreichischen Gesundheitskasse werden bis 31.12.2024 im Seitenzahnbereich Amalgamfüllungen gezahlt. Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr, Schwangere und Stillende erhalten bereits jetzt auf Kosten der Österreichischen Gesundheitskasse amalgamfreie Füllungen aus Glasionomerzement.
- Was gilt für den Frontzahnbereich?
Im Frontzahnbereich zahlt die Österreichische Gesundheitskasse sogenannte Komposit-Füllungen; das sind Kunststofffüllungen, die in der Regel wesentlich länger halten als Glasionomerzement-Füllungen. Das bleibt auch nach dem 1.1.2025 so.
- Welches Füllmaterial wird in den 61 Zahngesundheitszentren der ÖGK eingesetzt?
In allen 61 Zahngesundheitszentren wird flächendeckend mit einer hervorragenden Amalgamalternative, dem Alkasit gearbeitet. Das weist gute Eigenschaften bezüglich der Haltbarkeit auf, ist einfach zu verarbeiten, kariesprotektiv und ist weiß. Damit ist es der Zahnfarbe angepasst.
- Wie viel kostet eine Füllung, wenn ich sie mir aussuche?
Entscheidet man sich für eine Füllung, die nicht über die ÖGK abgerechnet werden kann (z.B. Komposit im Seitenzahnbereich), legt der Zahnarzt oder die Zahnärztin das Honorar selbst fest. Der oder die Versicherte erhält einen Teilbetrag, der sich an der Kassenleistung orientiert, erstattet.
- Was kostet es für mich eine Plombe austauschen zu lassen?
Der Tausch intakter Füllungen ist keine notwendige Krankenbehandlung und dadurch eine reine Privatleistung. Die Zahnärztinnen und Zahnärzte können die Preisgestaltung selbst entscheiden. Es besteht kein Anspruch auf Kostenerstattung durch die ÖGK.
- Wie viele Amalgamplomben werden im Jahr von der ÖGK bezahlt?
2023 wurden von der ÖGK 1.855.292 Amalgamfüllungen mit den Zahnärztinnen und Zahnärzten abgerechnet.
- Aus den Medien ist zu entnehmen, dass sich die ÖGK mit der Österreichischen Zahnärztekammer nicht geeinigt hat und den Vertragszahnärzt*innen Verrechnungsvereinbarungen anbietet. Was bedeutet das für die Versicherten?
Entscheidet sich ein Vertragszahnarzt/eine Vertragszahnärztin für den Abschluss einer Verrechnungsvereinbarung, werden die amalgamfreien Füllungen direkt mit der ÖGK abgerechnet. Ausgenommen davon sind die aufwendigeren in Säureätztechnik gelegten Kompositfüllungen. Diese kann der Vertragszahnarzt weiterhin als Privatleistung mit den Versicherten verrechnen. Der Versicherte erhält – wie bisher – eine Kostenerstattung.
Schließt der Vertragszahnarzt/die Vertragszahnärztin keine Verrechnungsvereinbarung mit den Krankenversicherungsträgern ab, können nur amalgamfreie Füllungen im Seitenzahnbereich mit Glasionomerzement für Kinder bis zum 15. Lebensjahr, Schwangere und Stillende abgerechnet werden. Die Füllungen für die anderen Patient*innengruppen können privat verrechnet werden. Die Versicherten können die Rechnung einreichen und bekommen einen Teilbetrag, der sich an der Kassenleistung orientiert, rückerstattet.
- Welche Zahnärzt*innen bieten eine Füllung auf Kassenkosten an?
Die ÖGK bietet allen Vertragszahnärzt*innen eine Verrechnungsmöglichkeit für amalgamfreie Füllungen im Seitenzahnbereich an, da mit der Österreichischen Zahnärztekammer keine Einigung erzielt werden konnte. Macht der Vertragszahnarzt/die Vertragszahnärztin von dieser Möglichkeit Gebrauch, werden die amalgamfreien Füllungen im Seitenzahnbereich direkt mit der ÖGK verrechnet. Ob Ihr/e Zahnärzt*in diese Verrechnungsmöglichkeit in Anspruch nimmt, müssen Sie vor der Behandlung erfragen.
Zahnfüllungen auf Kassenkosten gibt es weiterhin in den 61 Zahngesundheitszentren der ÖGK sowie in neun Zahnambulatorien in Wien.
- Wie hoch ist die Kostenerstattung, wenn ich für die Füllung eine Rechnung bekomme?
Die Kostenerstattung beträgt 80% von den Tarifen, die in der Honorarordnung festgelegt sind. Der Betrag ist abhängig von der Größe der Füllung.
- Ändert sich etwas bei der Kostenerstattung von Kompositfüllungen?
Nein, eine Kostenerstattung wird in gleicher Höhe gewährt wie bisher.
- Wie viel kostet eine Mundhygiene?
Eine Mundhygiene ist eine wichtige Zahnprophylaxe. Kinder zwischen dem 10. und 18. Lebensjahr erhalten 1x pro Jahr eine Mundhygiene auf Kosten der ÖGK. Im Falle einer festsitzenden Zahnspange wird sie 2x pro Jahr im Abstand von mind. 6 Monaten übernommen. Ansonsten ist die Mundhygiene eine Privatleistung. Der Zahnarzt oder die Zahnärztin kann dabei das Honorar selbständig festlegen.
- Wann wird es eine Lösung geben?
Derzeit kann nicht abgeschätzt werden, ob und wann es doch noch zu einer Einigung mit der Zahnärztekammer kommt.
- Warum muss ich bei meinem Vertragszahnarzt/meiner Vertragszahnärztin die Füllungen privat bezahlen und bei anderen nicht?
Das liegt vermutlich daran, dass ihr Zahnarzt keine Direktvereinbarung mit der Österreichischen Gesundheitskasse abgeschlossen hat.
Da mit der Zahnärztekammer keine Einigung erzielt werden konnte, sind die amalgamfreien Füllungen im Seitenzahnbereich mit z.B. Kunststoffen grundsätzlich eine Privatleistung. Die ÖGK bietet jedoch den Vertragszahnärzt*innen die Möglichkeit an, über eine eigene Vereinbarung amalgamfreie Füllungen mit der ÖGK direkt zu verrechnen. Macht ein Vertragszahnarzt/eine Vertragszahnärztin von dieser Möglichkeit Gebrauch, muss er/sie die amalgamfreien Füllungen direkt mit der ÖGK verrechnen. (Ausgenommen davon sind die aufwendigeren Kompositfüllungen; diese können weiterhin privat verrechnet werden.) Es kann daher sein, dass der eine Zahnarzt/die eine Zahnärztin die Füllungen privat verrechnet, weil er/sie keine Vereinbarung mit der ÖGK abgeschlossen hat, und der andere Zahnarzt/die andere Zahnärztin aufgrund der Vereinbarung mit der ÖGK die Füllungen als Kassenleistung anbietet.
- Den Medien kann entnommen werden, dass die Zahnärzt*innen eine Vereinbarung zur Verrechnung amalgamfreier Füllungen abschließen können und dafür höhere Tarife erhalten. Wird dieser Tarif dann auch für die Kostenerstattung herangezogen?
Bei der Kostenerstattung ändert sich nichts. Basis für die Kostenerstattung sind die Tarife, die in der Honorarordnung zum Gesamtvertrag festgelegt sind, dieser bleibt unverändert, daher ändert sich auch die Kostenerstattung nicht.
- Ändert sich ab 01.01.2025 etwas für den Frontzahnbereich?
Nein, bei Vertragszahnärzt*innen sind Füllungen im Frontzahnbereich mit Komposit weiterhin eine Kassenleistung und direkt mit der ÖGK zu verrechnen.