Das „Öffentliche Impfprogramm Influenza“ ist ein österreichweit einheitliches Impfangebot Hier finden Sie Informationen zur Influenza-Impfsaison 2025/2026.
Influenza-Impfung in Spitälern, Reha- und Kuranstalten
Öffentliches Impfprogramm Influenza
- Welche Personen können im Rahmen des „Öffentlichen Impfprogramms Influenza“ in Kranken-, Kur- und Reha-Anstalten geimpft werden?
Geimpft werden können
- Patientinnen und Patienten
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: hier gelten die Bedingungen für betriebliche Impfungen
Bestellung und Zustellung von kostenlosem Influenza-Impfstoff
- Ab wann können Spitäler, Kur- und Reha-Anstalten Influenza-Impfstoff bestellen?
Sie können spätestens ab 01.09.2025 bestellen. Sollte für stationäre Einrichtungen ein früherer Bestellstart (schon im August 2025) möglich sein, informieren wir Sie auf unserer Homepage.
- e-Impfshop: Wer bestellt Influenza-Impfstoff für Ihre stationäre Gesundheitseinrichtung?
Es bestellt eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter Ihrer Einrichtung, auf deren / dessen Namen das Nutzerkonto im e-Impfshop läuft. Unsere Empfehlung, wer diese Aufgabe übernehmen könnte:
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Anstaltsapotheke
- Betriebsmedizinerinnen und Betriebsmediziner Ihrer Einrichtung
Wenn Sie kein eigenes Nutzerkonto anlegen wollen, können auch externe Personen für Ihre Einrichtung Impfstoff bestellen (in diesem Fall ist jedoch keine direkte Impfstoffzustellung in Ihre Einrichtung vorgesehen):
- Kassen- oder Wahlarztpraxen
- arbeitsmedizinische Zentren
- freiberufliche Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner
- Wir impfen sowohl das Personal als auch Patientinnen und Patienten. Muss man das im e-Impfshop bei der Bestellung beachten?
Nein. Sie können eine „Sammelbestellung“ sowohl für das Personal als auch für Patientinnen und Patienten machen.
- Details zur Bestellung und Zustellung von kostenlosem Influenza-Impfstoff
Wie funktioniert die Impfstoff-Bestellung über den e-Impfshop? Gibt es eine Mindestbestellmenge? Wohin wird der Impfstoff zugestellt und wann? Welche Impfstoffe sind verfügbar?
Mehr zu diesen und ähnlichen Fragen unter Infos zum e-Impfshop ...
Kosten für die Influenza-Impfung
- Mit welchen Kosten ist für unsere Einrichtung zu rechnen?
Der Impfstoff ist kostenlos. Weder das Personal noch Patientinnen und Patienten müssen einen Beitrag (Selbstbehalt) für die Impfung zahlen. Bezüglich Kosten für das Impfhonorar (Impfstich) gilt Folgendes:
- Impfung des Personals: Das Impfhonorar übernimmt Ihre Einrichtung in seiner Funktion als Arbeitgeber und vereinbart das Honorar ggf. individuell mit der Ärztin bzw. dem Arzt. Impfstiche für das Personal können nicht mit der Sozialversicherung abgerechnet werden.
- Patientinnen und Patienten: Wenn angestellte Ärztinnen und Ärzte impfen, können keine Impfstiche mit der Sozialversicherung abgerechnet werden.
- Gibt es in stationären Gesundheitseinrichtungen einen Selbstbehalt für die Impfung?
Nein, weder für das Personal, noch für die Patientinnen und Patienten.