Frauen, die während einer gesetzlichen Elternkarenz neuerlich schwanger werden und kein Kinderbetreuungsgeld mehr beziehen, haben Anspruch auf Sonderwochengeld.
Sonderwochengeld
Sonderwochengeld
Das Sonderwochengeld wurde im Juni 2024 beschlossen und ist eine neue Sozialleistung. Für die Administration ist jener Krankenversicherungsträger zuständig, bei welchem das aktuelle Dienstverhältnis karenziert ist.
- Anspruch
Sonderwochengeld erhalten Personen, deren neuerlicher Mutterschutz während eines aufrechten und gesetzlich karenzierten Dienstverhältnisses beginnt.
- Günstigkeitsvergleich
In bestimmten Fällen hat die Höhe des Sonderwochengeldes auch Einfluss auf die Berechnung des Wochengeldes. Personen, die zwar Wochengeld erhalten, aber im Bemessungszeitraum des Wochengeldes entweder
- noch teilweise in Karenz waren oder
- die Arbeitszeit herabgesetzt haben
erhalten Wochengeld in Höhe des Sonderwochengeldes, sofern dieses höher ist.
- Dauer
Das Sonderwochengeld gebührt
- für die letzten acht Wochen vor der voraussichtlichen Entbindung,
- für den Tag der Entbindung,
- für die ersten acht Wochen nach der Entbindung bzw.
- bei Mehrlings-, Früh- oder Kaiserschnittgeburten für zwölf Wochen nach der Entbindung
- Höhe
Zur Berechnung des Sonderwochengeldes wird die Bemessungsgrundlage aus dem letzten Arbeitsverdienst vor der Karenz gebildet. Das Sonderwochengeld gebührt in Höhe von 60 Prozent dieser Bemessungsgrundlage.
Sonderzahlungen (z. B. Urlaubs- und Weihnachtsgeld) werden mit einem Zuschlag von 17 Prozent berücksichtigt.
- Auszahlung
Die Auszahlung erfolgt grundsätzlich alle 28 Tage im Nachhinein.
- Beantragung
Bitte schicken Sie uns folgende Unterlage für den Antrag auf Sonderwochengeld:
- die Bestätigung über den (voraussichtlichen) Entbindungstermin
Bitte beachten Sie, dass es bei der Bearbeitung zur Anforderung weiterer Dokumente bzw. zu Verzögerungen kommen kann.
- Häufige Fragen (FAQ)
- Welche Auswirkung hat das Sonderwochengeld auf das Kinderbetreuungsgeld?
Während des Bezuges von Sonderwochengeld ruht das Kinderbetreuungsgeld.
Wird das Sonderwochengeld rückwirkend beantragt, so kommt es bei einem überschneidenden Kinderbetreuungsgeldbezug zu einer Rückforderung, welcher entsprechend beglichen werden muss.- Muss ich mein Einkommen vor meinem Mutterschutz aktiv bekanntgeben?
Die Bekanntgabe des Einkommens bei der Beantragung ist nicht notwendig. Die ÖGK kann anhand der vorliegenden Daten (Versicherungszeiten) den Bemessungszeitraum und die korrekte Bemessungsgrundlage feststellen.
Links
www.arbeitsinspektion.gv.at
Informationen zum Arbeitsinspektorat