Die ÖGK ist im Rahmen der Selbstverwaltung aufgebaut. Das heißt: Die Beitragszahlerinnen und -zahler organisieren die Kasse selbst, der Staat setzt die Rahmenbedingungen fest.
In eigener Hand: Die Körperschaft
Die Selbstverwaltung
Seit Gründung der ersten Vorläufer der heutigen sozialen Krankenkassen gibt es einen unumstößlichen Grundsatz: Am effizientesten arbeiten die Kassen, wenn sich die Beitragszahlerinnen und -zahler selbst darum kümmern. Hunderte Jahre später ist diese Selbstverwaltung längst zu einem ausgereiften Prinzip im Verfassungsrang geworden. Es erlaubt dem Staat, einige seiner Verwaltungsaufgaben an jene Personengruppen auszulagern, die davon unmittelbar betroffen sind. Die Gruppen wählen dafür Vertreterinnen und Vertreter, die für die übernommenen Aufgaben sogenannte Selbstverwaltungskörper bilden. Damit sie unabhängig bleiben, darf ihnen der Staat keine Weisungen erteilen. Der Gesetzgeber beaufsichtigt nur, ob ihr Handeln im gesetzlichen Rahmen bleibt.
Die Gesundheitsversorgung ist so eine Aufgabe, die der Gesetzgeber ausgelagert hat. Die Österreichische Gesundheitskasse übernimmt einen großen Teil davon. Zuständig ist sie für all jene, die von ihr Leistungen beziehen und Beiträge einzahlen – also Dienstnehmerinnen und -nehmer sowie Dienstgeberinnen und -geber. Die Aufsicht obliegt dem Sozialministerium (BMSGPK). Da die ÖGK staatliche Aufgaben übernimmt, haben auch das Finanzministerium (BMF) und der Rechnungshof Kontrollrechte.
Damit die Österreichische Gesundheitskasse im Sinne der Versicherten handelt, demokratisch legitimiert ist und unbürokratisch handeln kann, werden ihre Leitungsgremien – die sogenannten Selbstverwaltungskörper – paritätisch besetzt. Die Arbeiterkammer (AK) vertritt die Dienstnehmerinnen und –nehmer (DN), die Wirtschaftskammer (WKO) die Dienstgeberinnen und -geber (DG). AK und WKO stellen jeweils die Hälfte der Mitglieder in den Selbstverwaltungskörpern, indem sie dafür sogenannte Versicherungsvertreterinnen und -vertreter entsenden. Diese Personen müssen mindestens 18 Jahre alt und wahlberechtigt sein und in Österreich als Beschäftigte, Unternehmerin bzw. Unternehmer oder Führungskraft einer öffentlich-rechtlichen Interessenvertretung arbeiten. Wer in der ÖGK bedienstet ist, in einer geschäftlichen Beziehung zu ihr steht oder insolvent ist, kommt nicht für die Entsendung in Frage.
Die Versicherungsvertreterinnen und -vertreter werden für jeweils fünf Jahre bestellt. Außerdem haften sie für jeden Schaden, den sie durch Vernachlässigung ihrer Pflichten der ÖGK zufügen. Die aus den Versicherungsvertreterinnen und -vertretern gebildeten Verwaltungskörper sind in der Österreichischen Gesundheitskasse der Verwaltungsrat, die Hauptversammlung und die Landesstellenausschüsse. Letztere haben ihren Sitz in jenem Bundesland, das sie vertreten. Ihre Zusammensetzung, ihre Aufgaben und die Zahl ihrer Mitglieder sind gesetzlich geregelt.
Die Sitzungen der Gremien sind nicht öffentlich. Der oder die leitende Angestellte und ihre bzw. seine ständigen Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter nehmen an den Sitzungen der Verwaltungskörper mit beratender Stimme teil. Der Betriebsrat kann mit zwei Verteterinnen oder Vertretern an allen Verwaltungskörpersitzungen teilnehmen, allerdings auch nur beratend und ohne Stimmrecht.
Büro
Die Selbstverwaltungskörper – also Verwaltungsrat, Hauptversammlung und Landesstellenausschüsse – geben die Rahmenbedingungen für die ÖGK vor. Sie stellen die Ressourcen bereit, definieren Budgetrahmen und Leistungen und geben Eckpunkte für Verhandlungen mit Vertragspartnerinnen und Vertragspartnern vor. Die operative Führung der ÖGK – also die konkrete Gestaltung der Geschäfte im Alltag – obliegt dem Büro, dem eine leitende Angestellte oder ein leitender Angestellter vorsteht (Generaldirektorin oder Generaldirektor). Sie oder er ist verantwortlich für den Vollzug der gesetzlichen und satzungsmäßigen Bestimmungen und als die oder der Vorgesetzte der Bediensteten in der ÖGK für die ordnungsgemäße Durchführung der Bürogeschäfte.
Das sind:
Generaldirektor:
- Mag. Bernhard Wurzer
Generaldirektor-Stellvertreter*in:
- Dr. Rainer Thomas
- Mag. Alexander Hagenauer, MPM
- Mag. Georg Sima, MSc., MBA (bis 30.06.2024)
- MMag.a Jutta Lichtenecker (ab 01.07.2024)
Verwaltungsrat
Seine Aufgabe ist die Führung der laufenden Geschäfte, sofern sie festgelegte finanzielle Schwellenwerte übersteigen. Auch das Personal für die obersten Führungspositionen wird von ihm ausgewählt, ebenso entscheidet der Verwaltungsrat bei wichtigen Themen betreffend die Leistungen für Versicherte. Und: Der Verwaltungsrat vertritt die ÖGK nach außen. Bedeutende Beschlüsse zu Investitionen müssen mit Zweidrittelmehrheit beschlossen werden.
Der Verwaltungsrat besteht aus 12 Versicherungsvertreterinnen und -vertretern, die je zur Hälfte von WKO und AK entsendet werden. Diese Hälften werden als Kurien bezeichnet. Jede Kurie wählt aus ihrer Mitte eine Obfrau oder einen Obmann. Der Vorsitz über den Verwaltungsrat wechselt halbjährlich: Sechs Monate führt die Obfrau bzw. der Obmann der DG den Vorsitz, dann jene oder jener der DN.
Vorsitz
Die Dienstnehmerinnen und -nehmer werden vertreten durch:
Andreas Huss, MBA
Er ist in der zweiten Jahreshälfte als Obmann der Dienstnehmerkurie Vorsitzender des Verwaltungsrates und in der ersten Jahreshälfte Stellvertreter.
Die Dienstgeberinnen und -geber werden vertreten durch:
KommR Matthias Krenn
Er ist in der ersten Jahreshälfte als Obmann der Dienstgeberkurie Vorsitzender des Verwaltungsrates und in der zweiten Jahreshälfte Stellvertreter.
Hauptversammlung
Die Hauptversammlung beschließt den Jahresvoranschlag, den Jahresbericht des Verwaltungsrates und die Entlastung des Verwaltungsrates. Für den Jahresbericht und die Entlastung braucht es eine Zweidrittelmehrheit, kommt diese nicht zustande, entscheidet das Sozialministerium als Aufsichtsbehörde.
Mitglieder
Die Hauptversammlung besteht aus 42 Versicherungsvertreterinnen und -vertretern und setzt sich zusammen aus:
Mitgliedern des Verwaltungsrates
Vorsitzenden samt Stellvertretung der Landesstellenausschüsse
weiteren Mitgliedern, jeweils zur Hälfte entsandt von DG- und DN-Kurie
Beratende Stimmen in der Hauptversammlung haben jeweils drei Vertreterinnen bzw. Vertreter der Seniorinnen und Senioren sowie jeweils drei Behindertenvertreterinnen und -verteter.
Vorsitz
Die Vorsitzführung ist analog zum Verwaltungsrat geregelt:
Günter Leutgeb, bestellt von der DN-Kurie, übt den Vorsitz zwischen 1. Jänner und 30. Juni aus.
Mag. Moritz Mitterer, bestellt von der DG-Kurie, übt den Vorsitz zwischen 1. Juli und 31. Dezember aus.
Landesstellenausschüsse
Zu den zentralen Aufgaben der Landesstellenausschüsse zählen – neben der regionalen Betreuung der Kundinnen und Kunden – unter anderem die Behandlung von Anträgen an den Unterstützungsfonds sowie Verhandlungen regionaler Ärztehonorare und Stellenpläne nach einheitlichen Grundsätzen und Vorgaben des ÖGK-Verwaltungsrates.
Die Landesstellenausschüsse bestehen pro Bundesland aus zehn Mitgliedern. Fünf Versicherungsvertreterinnen und -vertreter werden von der DN-Kurie entsandt, die andere Hälfte von der DG-Kurie. Mitglieder der Landesstellenausschüsse können nicht gleichzeitig in den Verwaltungsrat entsandt werden.
Vorsitz
Die Funktion der Vorsitzenden bzw. des Vorsitzenden wird von folgenden Personen ausgeübt (in Klammern die Zugehörigkeit zur Kurie):
Bundesland | 1. Halbjahr | 2. Halbjahr |
---|---|---|
BURGENLAND | KommR Mag. Josef Riegler (DG) | Sabine de Martin de Gobbo (DN) |
KÄRNTEN | Georg Steiner MBA (DN) | Sylvia Gstättner (DG) |
NIEDERÖSTERREICH | KommR Ing. Norbert Fidler (DG) | Robert Leitner (DN) |
OBERÖSTERREICH | Mst. Michael Pecherstorfer (DG) | Albert Maringer (DN) |
SALZBURG | Thomas Kinberger (DN) | KommR Dr. Wolfgang Reiger (DG) |
STEIERMARK | KommR Vinzenz Harrer (DG) | Ing. Josef Harb (DN) |
TIROL | Werner Salzburger (DN) | Mag. Bernhard Achatz, LL.M. (DG) |
VORARLBERG | Dr. Christoph Jenny (DG) | Manfred Brunner (DN) |
WIEN | Mario Ferrari (DN) | KommR Ing. Martin Heimhilcher (DG) |