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Öffi-Ticket

Stand: 01.01.2024


Die Kostenübernahme für Öffi-Tickets bringt für Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer zahlreiche Vorteile und unterstützt die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel.

Die Übernahme der Kosten für Wochen-, Monats- oder Jahreskarten für Massenbeförderungsmittel durch die Dienstgeberin bzw. den Dienstgeber für ihre bzw. seine Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer ist beitrags- und steuerfrei (§ 49 Abs. 3 Z 20 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz und § 26 Z 5b Einkommensteuergesetz 1988).

Voraussetzung für die Beitragsfreiheit ist unter anderem, dass das Ticket zumindest am Wohn- oder Arbeitsort gültig ist. Eine tatsächliche Nutzung für die Strecke Wohnung-Arbeit wird jedoch nicht vorausgesetzt. Die beitragsfreie Kostenübernahme ist daher auch für Öffi-Tickets, welche das gesamte Bundesgebiet erfassen, möglich.

Die Tickets müssen für einen längeren Zeitraum gültig sein. Demnach sind Einzelfahrscheine nur für die Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte - maximal in Höhe des jeweils günstigsten Tarifs einer Wochen-, Monats- oder Jahreskarte - beitragsfrei.

Als Ticketerwerb gilt auch die Verlängerung von Tickets, insbesondere von Jahreskarten.

Hinweis: Wird das Öffi-Ticket anstatt des bisher gezahlten Arbeitslohnes zur Verfügung gestellt, liegt eine nicht begünstigte Gehaltsumwandlung vor.

Fragen-Antworten-Katalog

Einen Fragen-Antworten-Katalog zum Öffi-Ticket finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) unter dem Link in der Rubrik "Mehr im Internet". 

Ansprechpersonen

Ihre Ansprechperson für beitragsrechtliche Fragen finden Sie in der Rubrik "Ansprechpersonen".

Auskünfte zu steuerrechtlichen Fragen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Betriebsstättenfinanzamt.