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Hochqualifizierte Hilfe aus der Luft weiterhin gesichert

Sozialversicherung und Flugrettungsorganisationen setzen Vereinbarung für Hubschrauber-Einsätze fort


Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) hat eine Vereinbarung mit den Flugrettungsorganisationen für die kommenden drei Jahre, mit der Option auf Verlängerung, geschlossen. Diese Vereinbarung gilt seit Jahresbeginn für alle Krankenversicherungsträger. Der Kern dieser neuen Vereinbarung liegt in der Koppelung an den Verbraucherpreisindex (VPI). Ziel ist es, den Versicherten nicht nur medizinische Sicherheit, sondern auch finanzielle Absicherung im Ernstfall zu bieten. Die Sozialversicherung trägt jährlich die Kosten für rund 13.000 Hubschrauber-Einsätze, die lebensrettende Maßnahmen sichern.

Hubschrauber-Einsätze ermöglichen eine schnelle Reaktion auf medizinische Notfälle, insbesondere in abgelegenen oder schwer zugänglichen Gebieten. Die schnellere Ankunft der medizinischen Fachkräfte kann lebensrettend sein und die Behandlungschancen verbessern. Notarzthubschrauber sind mit qualifizierten medizinischen Teams besetzt, die speziell für Notfallsituationen ausgebildet sind. Diese Teams können fortgeschrittene medizinische Versorgung vor Ort bieten und lebensrettende Maßnahmen durchführen, bevor der Patient ins Krankenhaus gebracht wird.

Eine erste Vereinbarung zwischen Sozialversicherungsträgern und Flugrettungsorganisationen wurde bereits 2015 geschlossen und sicherte seitdem die Kostenübernahme nach Notarzthubschrauber-Einsätzen. Mit Ausnahme von Sport- und Freizeitunfällen im alpinen Bereich, für die in der Regel eine private Versicherung besteht, entstehen für Patientinnen und Patienten keinerlei Kosten. Zudem wird der administrative Aufwand minimiert, da die Flugrettungsorganisationen direkt mit der jeweiligen Sozialversicherung abrechnen. Nach einer ersten Verlängerung im Jahr 2019 fand im Dezember 2023 eine weitere erfolgreiche Verhandlungsrunde statt.

Die Eckpunkte der Vereinbarung

Die neue Vereinbarung gilt für alle sieben Betreiber und 39 Standorte österreichweit. Die sozial verträgliche Flugrettung bleibt sichergestellt, ohne finanzielle Belastung der Versicherten. Eine Ausnahme sind Sport- und Freizeitunfälle im alpinen Bereich, wo jedoch über 90 Prozent der Betroffenen über eine private Versicherung verfügen. Die Anforderung erfolgt durch überregionale Leitstellen und Disposition nach einem standardisierten Abfrageschema. Die Kostenübernahme erfolgt grundsätzlich bei Lebensgefahr, genauer bei Vorliegen einer Indikation von NACA 4 - 6 laut Notarztprotokoll. Der NACA-Score (National Advisory Comitee for Aeronautics) ist ein internationaler siebenteiliger Index zur Beurteilung des Schweregrades einer Erkrankung bzw. Verletzung. Zudem entfällt auch die chefärztliche Bewilligung. So ist eine zeitnahe elektronische Abrechnung mit verkürzten Zahlungsfristen gewährleistet. Eine Weiterführung der Clearingstelle zur Behandlung von strittigen Fällen ist ebenso vereinbart worden.

Zuletzt aktualisiert am 07. Februar 2024