Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) lädt gemeinsam mit der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB), der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS), sowie der Krankenfürsorgeanstalt der Stadt Wien (KFA Wien) im Einvernehmen mit der Ärztekammer für Wien gemäß § 14 Abs. 2 PrimVG alle zur selbstständigen Berufsausübung berechtigten Ärzt*innen und Gruppenpraxen für Allgemeinmedizin sowie sonstige gemäß PrimVG berechtigte Rechtspersönlichkeiten zur Bewerbung um eine Gründung eines PVE-Zentrums in dem Zielgebiet 21b ein:

 

Zielgebiet „21b: Floridsdorf-Brünner Straße + Donaufeld-Hoßplatz + Floridsdorf-Am Spitz“


Bewerbungen haben als Team von zumindestzwei zur selbstständigen Berufsausübung berechtigtenÄrztinnen/Ärzte für Allgemeinmedizin bzw. sonstiger gemäß PrimVG berechtigten Rechtspersönlichkeitenzu erfolgen. Bei Bewerbungen sonstiger gemäß PrimVG berechtigten Rechtspersönlichkeiten sind zumindest zwei zur selbstständigen Berufsausübung berechtigte Ärztinnen /Ärzte für Allgemeinmedizin einzubinden, im Zuge der Bewerbung anzuführen und Erklärungen beizulegen, dass diese zur selbstständigen Berufsausübung berechtigtenÄrzt*innen für Allgemeinmedizin die Versorgung im ausgeschriebenen Zielgebiet maßgeblich übernehmen. Voraussetzung für die Bewerbung ist die Verpflichtung zur Einhaltung der festgelegten Anforderungen des Primärversorgungsgesetzes, des Primärversorgungs-Gesamtvertrags  Primärversorgungs-Gesamtvertrags und des regionalen Primärversorgungsvertrags Wien sowie des darin als Anhang 1 integrierten Versorgungsauftrags (PDF, 86 KB).

 Der Bewerbung ist bei sonstigem Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren ein Versorgungskonzept anzuschließen, das als Mindestinhalt die in  § 6 PrimVG vorgegebenen Voraussetzungen zu beinhalten hat. Im Einvernehmen zwischen den Gesamtvertragsparteien ist diese Vorlage hierfür verbindlich zu verwenden: Vorlage Versorgungskonzept

Der Bewerbung ist bei sonstigem Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren ein Versorgungskonzept anzuschließen, das als Mindestinhalt die in § 6 PrimVG vorgegebenen Voraussetzungen zu beinhalten hat. Im Einvernehmen zwischen den Gesamtvertragsparteien ist diese Vorlage hierfür verbindlich zu verwenden: https://www.aekwien.at/pve-muster-versorgungskonzept.pdf. Die Österreichische Gesundheitskasse und Ärztekammer für Wien behalten sich vor, Nachbesserungen dieser Angaben einzufordern. Für die jeweiligen PVE Umsetzungsschritte gibt es keine zeitliche Begrenzung, wobei § 14 Abs. 4 PrimVG zu beachten ist. Laut Bewertungsgrundlage hat der Zeitpunkt der Invertragnahme keine Auswirkung auf die Reihung der Bewerber*innen. Eine allfällige Zuteilung von Kassenplanstellen erfolgt im Rahmen des Invertragnahmeausschusses.

 

Bei Teambewerbungen von Ärzt*innen, die sich zum Zeitpunkt der Bewerbungsabgabe noch nicht als Vertragsgruppenpraxis mit zumindest zwei besetzten Kassenplanstellen zusammengeschlossen haben, sind darüber hinaus die Umsetzungsschritte zur Gründung sowie zur Besiedelung des konkreten PVE-Standorts (gemäß Punkt 3.1. des Versorgungskonzepts) unter Angabe der jeweiligen Daten nachvollziehbar schriftlich darzulegen.  

 

Die Reihung der Bewerber*innenteams erfolgt gemäß den im Gruppenpraxengesamtvertrag vom 1. Jänner 2011, abgeschlossen zwischen dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger mit Zustimmung der Wiener Gebietskrankenkasse als Rechtsvorgängerin der Österreichischen Gesundheitskasse sowie der Ärztekammer für Wien, verankerten Reihungskriterien. Zunächst werden die Bewerbungen von Vertragsärzt*innen und Vertragsgruppenpraxen für Allgemeinmedizin mit einer bestehenden Vertragsordination im 21. Wiener Gemeindebezirk sowie die Bewerbungen von Bestgereihten, noch nicht in Vertrag genommenen Ärzt*innen nach Publikation der Reihung im 21. Wiener Gemeindebezirk bewertet. Die vorrangige Bewertung ist nur für jene Bewerber*innenteams möglich, bei denen zumindest ein*e zur selbstständigen Berufsausübung berechtigte*r Ärzt*in aus dem Team über ein Vertragsverhältnis für Allgemeinmedizin mit der ÖGK verfügt bzw. bestgereiht ist. Liegen keine geeigneten, die Ausschreibungskriterien erfüllenden Bewerbungen dieses Personenkreises vor, werden alle übrigen eingelangten Bewerbungen bewertet. Bei Bewerbungen von Vertragsgruppenpraxen, die die personellen Anforderungen bereits erfüllen und deren geplanter Standort des PVE-Zentrums im ausgeschriebenen Zielgebiet der aktiven Vertragsgruppenpraxis ist, werden aus Gründen der Versorgungskontinuität zusätzliche 20 Punkte zugeschlagen. Für den Fall, dass nach Berücksichtigung aller Bewertungskriterien zwei oder mehrere Bewerber*innenteams dieselbe Punktanzahl erreichen, wird ein Hearing nach einheitlichen Kriterien durchgeführt.


 

Bewerbungen sind unter Anschluss der Bewerbungsunterlage der sich bewerbenden Ärztinnen/Ärzten (Gesellschafterinnen/Gesellschaftern) sowie des Versorgungskonzepts bis längstens 15.02.2024 an die Ärztekammer für Wien - Kurie niedergelassene Ärzte - Weihburggasse 10-12, 1010 Wien zu richten oder online unter bewerbung-pve@aekwien.at einzureichen. 

 

Die Bewertung der eingelangten Bewerbungsunterlagen erfolgt lt. PrimVG § 14 Abs. 4 durch die Österreichische Gesundheitskasse und die Ärztekammer für Wien gemeinschaftlich.