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ID Austria: Umstieg erforderlich

Veröffentlichung: Magazin DGservice Nr. 4/Dezember 2023

Neuer Zugang zu den digitalen Services der Sozialversicherung.


Seit 05.12.2023 ersetzt die ID Austria die bisherige Handy-Signatur. Die Nutzung der e-Services der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK), wie etwa WEBEKU, ELDA oder die e-Zustellung, sind nur mehr mit der ID Austria möglich. 

Umstieg ist notwendig

Wenn Sie noch nicht auf die ID Aus­tria umgestiegen sind, sollten Sie dies schnellstmöglich nachholen, um die e-Services der Sozialversicherung auch weiterhin wie gewohnt nutzen zu ­können. 

Bei der ersten Anmeldung zu einem e-Service der ÖGK werden Sie automatisch durch die notwendigen Schritte der Umstellung geführt.

ID Austria mit Basisfunktion

Sie erhalten beim Umstieg von der Handy-Signatur auf die ID Austria die ID Austria mit Basisfunktion.

ID Austria mit Vollfunktion

Wenn Ihre ehemalige Handy-Signatur von einer Behörde registriert wurde, können Sie diese jederzeit auf die ID Austria mit Vollfunktion aufwerten.  

Wurde Ihre ehemalige Handy-Signatur nicht behördlich registriert, ist für die Aufwertung auf die Vollfunktion der ID Austria ein Behördengang erforderlich.
Hinweis:
Die ÖGK kann keine Registrierungen durchführen. 

Weitere Informationen 

Weitere Infos zur ID Austria erhalten Sie unter


Autor: ÖGK