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Gesamtverträge für CT und MRT

ÖGK stellt Weichen für Digitalisierung bei bildgebenden Verfahren


Eine Einigung der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) mit dem Fachverband der Gesundheitsbetriebe in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) bringt weitreichende Verbesserungen für Patientinnen und Patienten. Österreichweit stehen Versicherten in Zukunft die gleichen Leistungen bei den Vertragspartnern im Bereich MRT und CT zur Verfügung.

Ausbau und die Digitalisierung der Gesundheitsversorgung schreiten weiter voran. Im Verwaltungsrat der Österreichischen Gesundheitskasse wurden wegweisende Beschlüsse einstimmig beschlossen. Zukünftig müssen Patientinnen und Patienten die Ergebnisse von Computertomographie (CT) und Magnetresonanztomographie (MRT) Untersuchungen nicht mehr mitbringen. Diese können künftig direkt in der Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) gespeichert werden - wenn die Patientin bzw. der Patient dem zustimmt. Dafür wurde die vertragliche Grundlage geschaffen. Damit haben die Versicherten ihre Bilder stets dabei und behandelnde Ärztinnen und Ärzte können nun ohne Verzögerung auf die Befunde zugreifen. Das schafft auch die Möglichkeit, Ergebnisse mit vorherigen Untersuchungen zu vergleichen, unabhängig vom Ort der Untersuchung.

Außerdem wurden die Honorare und der Leistungskatalog für bildgebende Verfahren wie CT und MRT österreichweit angeglichen, sodass jeder und jede Versicherte denselben Anspruch auf dieselbe Leistung hat und diese auch bundesweit einheitlich abgegolten werden. Das ist ein zentrales Anliegen der ÖGK und der Institute für Schnittbilddiagnostik. Der Gesamtvertrag MRT wurde gemeinsam mit dem Fachverband der Gesundheitsbetriebe in der Wirtschaftskammer Österreich vereinbart und tritt mit 1.1.2024 in Kraft, jener für CT im Folgejahr.

Der neue Gesamtvertrag gilt für Versicherte aller Versicherungsträger – damit ist den Vertragspartnern ein wichtiger Schritt in der Leistungsharmonisierung gelungen.

Zuletzt aktualisiert am 24. August 2023