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Voraussichtliche Werte 2024

Veröffentlichung: Newsletter Nr. 10/August 2023


Die Aufwertungszahl für das Jahr 2024 beträgt 1,035. Sie dient unter anderem zur Errechnung der täglichen Höchstbeitragsgrundlage und der Geringfügigkeitsgrenze. Vorbehaltlich der offiziellen Kundmachung ergeben sich für das Jahr 2024 daraus nachstehende veränderliche Werte:

  • Geringfügigkeitsgrenze monatlich: 518,44 Euro
  • Grenzwert für die Dienstgeberabgabe: 777,66 Euro
  • Höchstbeitragsgrundlage monatlich: 6.060,00 Euro (täglich 202,00 Euro)
  • Höchstbeitragsgrundlage jährlich für Sonderzahlungen: 12.120,00 Euro
  • Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie Dienstnehmerinnen und freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen: 7.070,00 Euro

 
Grenzbeträge zum Arbeitslosenversicherungsbeitrag 
Die Grenzbeträge zum Dienstnehmeranteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei geringem Einkommen betragen ab 01.01.2024:

  • bis 1.951,00 Euro: 0 Prozent
  • über 1.951,00 Euro bis 2.128,00 Euro: 1 Prozent
  • über 2.128,00 Euro bis 2.306,00 Euro: 2 Prozent
  • über 2.306,00 Euro: 3 Prozent


Ebenso angepasst werden die Grenzbeträge zum Lehrlingsanteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei geringem Einkommen:

  • bis 1.951,00 Euro: 0 Prozent
  • über 1.951,00 Euro bis 2.128,00 Euro: 1 Prozent
  • über 2.128,00 Euro: 1,20 Prozent

 
Monatliche Beitragsgrundlage

  • für Versicherte, die kein Entgelt oder keine Bezüge erhalten: 976,20 Euro (täglich 32,54 Euro)
  • für Zivildiener: 1.373,10 Euro (täglich 45,77 Euro)

 
Sonstige Werte

  • Unfallversicherungsbeitrag für Zivildiener: 6,44 Euro monatlich

 

Autorin: Michaela Podgornik/ÖGK