Eintrag ins Impfregister
bei allgemeinen Fragen
bei technischen Fragen
- Eintrag ins Impfregister mittels e-card-System
- Die Funktion „e-Impfpass“ im e-card System ermöglicht das Abfragen, Eintragen, Ändern und Stornieren von Impfungen.
- Eine entsprechende Kurzanleitung - e-Impfpass Verwendung über den Webbrowser – finden Sie unter e-Impfpass (chipkarte.at).
- Sollten Sie die Applikation in Ihrem Arztsoftwaresystem integriert haben, erhalten Sie die entsprechende Anleitung von Ihrem Software-Hersteller.
- Eintrag ins Impfregister mittels Web-Applikation
Für den Eintrag in den e-Impfpass steht ein Web-Erfassungssystem zur Verfügung:
https://gda.gesundheit.gv.at .
Klicken Sie zur Öffnung der Anwendung auf das e-Impfpass-Logo bzw. „e-Impfamt“. Voraussetzung für das neue System sind ein Webbrowser und Login via aktiver ID Austria.
- Eintrag ins Impfregister mittels App
Ab sofort ist österreichweit die App „e-Impfdoc“ zur Erfassung von Impfungen über Tablets in den e-Impfpass verfügbar. Genauere Informationen wie ein Benutzerhandbuch zu e-Impfdoc finden Sie hier. Bei Fragen zur App wenden Sie sich bitte an:
e-Impfpass Support ELGA-Serviceline für GDA
Tel: 050 124 44 22 werktags von Mo. bis Fr. von 7.00 - 17.00 Uhr, Sa. 7.00 - 12.00 Uhr
Mail: e-impf-support@elga-serviceline.at
Apple Android Link/QR-Code zu den Stores für Download „e-Impfdoc“
Voraussetzungen für die Nutzung am Tablett - min. Betriebssystemversion: 15
- Kameraauflösung: min 5 MP
- Empf. Bildschirmgröße: 8“
- min. Betriebssystemversion: 11
- Kameraauflösung: min 5 MP
- Empf. Bildschirmgröße: 8“
Link für Download „Digitales Amt“ für Login* App "Digitales Amt" in Apple Store App "Digitales Amt" in Play Store * bitte beachten Sie die technischen Voraussetzungen ihres Tablets zur Nutzung der App „Digitales Amt“
- Eintragung ins Impfregister mittels Tablet
Die mobile App e-Impfdoc ermöglicht Ärztinnen und Ärzten das einfache, elektronische Erfassen von personenbezogenen Impfdaten auf einem mobilen Gerät (Tablet).
Um das Tablet mit e-Impfdoc nutzen zu können, gibt es folgende Voraussetzungen:
- Eintrag in der Ärzteliste ("ius practicandi" und ordentliche Mitgliedschaft in der Ärztekammer). Zum Nachweis müssen Sie bei der Bestellung der zugehörige Object Identifier (OID-Nummer) im österreichischen Gesundheitswesen angeben. Ihre OID-Nummer können Sie über das OID-Portal abfragen.
- aktive Handysignatur (Infos unter www.buergerkarte.at), die auf ID Austria aufgewertet wurde (Anleitung zum Upgrade am Tablet)
Auf den Tablets sind bereits folgende Apps vorkonfiguriert: e-Impfdoc, Digitales Amt und bei A1 zusätzlich eine Fingerprint-App. Grundsätzlich können die Tablets direkt nach der Lieferung verwendet werden und es sind keine gesonderten Einstellungen notwendig.
Software-Updates für das Gerät werden zentral gesteuert, automatisch durchgeführt und können bei Bedarf manuell vom Benutzer gestartet werden. Dabei handelt es sich sowohl um die Updates der Apps, als auch um die Updates des Betriebssystems. Um einen reibungslosen Impfvorgang zu gewährleisten wird es empfohlen, die Tablets ca. 20 Minuten vor dem Impfstart einzuschalten, damit eventuelle Updates durchgeführt werden könnten.
Schulungsunterlagen für e-Impfdoc
Auf der Webplattform www.e-impfdoc.at finden Sie Unterlagen zur e-Impfdoc Nutzung:
- Anleitung erstmalige Inbetriebnahme
- Quick Start Guide und Ergänzung (wird auch gedruckt dem Tablet beigelegt)
- Handbuch
- Impfschemata
- Erklär-Videos zu den einzelnen Schritten
- Link zu Erklär-Video für App „Digitales Amt
Provider für e-Impfdoc
Sie können sich an folgende Anbieter wenden:
- A1 E-Impfpass / A1.net
- Mobiler e-Impfpass / Drei.at
- Produktfolder Mobiler e-Impfpass (magenta.at)
- Impfstoffauswahl im elektronischen Impfpass
Impfungen, die im Rahmen des ÖIP-Influenza verabreicht werden, müssen immer mit der entsprechenden Impfstoffbezeichnung beginnend mit „IAA“ im e-Impfpass dokumentiert werden (siehe nachfolgende Tabelle).
IAA FLUARIX TETRA FSPR +2ND Hersteller GlaxoSmithKline Pharma GmbH Impfstofftyp Alle Altersgruppen
Inaktiviert, tetravalent*
Sonder-Pharmazentralnummer ÖIP 5801495 Anzahl Chargen 1 Chargennummer + ( Ablaufdatum) AFLBA749AC (31.5.2024) IAA VAXIGRIP TETRA FSPR O.K Hersteller Sanofi-Aventis GmbH Impfstofftyp Alle Altersgruppen
Inaktiviert, tetravalent*
Sonder-Pharmazentralnummer ÖIP 5801472 Anzahl Chargen 4 Chargennummer + ( Ablaufdatum) IAA FLUENZ TETRA NA-SPRAY Hersteller AstraZeneca Österreich GmbH Impfstofftyp Kinder / Jugendliche (2 bis 17 Jahre)
Nasaler Lebensimpfstoff
Sonder-Pharmazentralnummer ÖIP 5801354 Anzahl Chargen 4 Chargennummer + (Ablaufdatum) TH2822D (05.01.2024)
TK2040D (22.01.2024)
TK2418C (31.01.2024)
TL2378B (28.02.2024)IAA FLUAD TETRA FSPR 0,5ML Hersteller Valneva Austria GmbH Impfstofftyp Senioren ab 65 Jahren
Adjuvantierter ImpfstoffSonder-Pharmazentralnummer ÖIP 5801437 Anzahl Chargen 1 Chargennummer + (Ablaufdatum) 3029519 (31.03.2024) Um eine korrekte Dokumentation mittels Scan sicherzustellen, können hierfür nicht die auf der Impfstoff-Verpackung aufgedruckten DataMatrix-Codes genutzt werden, sondern müssen die eigens dafür erstellten Codes unter dem Link auf www.e-Impfdoc.at unter der Rubrik ÖIP verwendet werden. Bitte beachten Sie dabei die unterschiedlichen zur Auswahl stehenden Chargennummern und zugehöriger Codes je Impfstoff. Zusätzlich haben die ÖIP-Impfstoffe auch eigene Sonder-Pharmazentralnummern erhalten. Diese werden im e-Impfpass automatisch befüllt, sobald der jeweilige Impfstoff ausgewählt wurde.
Bei identischen Impfstoffen, die von Patientinnen und Patienten privat bezahlt werden, wird wie bisher OHNE dem Präfix „IAA“ im e-Impfpass dokumentiert, in diesem Fall ist der auf der Impfstoff-Packung befindliche DataMatrix-Code einzuscannen.
- Impfsetting angeben
Zur besseren Steuerung des Impfgeschehens wird dringend ersucht, das entsprechende Impfsetting der verabreichten Impfung auszuwählen:
- Bildungseinrichtung: Die Impfung wurde in einer Bildungseinrichtung durchgeführt, z.B. Kindergarten, Schule
- Arbeitsplatz/Betriebe: Die Impfung wurde im Rahmen einer betrieblichen Impf-Aktion durchgeführt. Arbeitsplatz/Betriebe ist auch zu wählen, wenn Krankenhaus-Personal eine betrieblich organisierte Impfung im Krankhaus erhalten.
- Krankenhaus inkl. Kur- und Rehaeinrichtungen: Die Impfung wurde im Rahmen eines ambulanten oder stationären Krankenhaus- bzw. Kur- und Reha-Aufenthalts durchgeführt.
- Ordination: Die Impfung wurde in der Ordination durchgeführt
- Öffentliche Impfstelle: Die Impfung wurde bei einer öffentlichen Impfstelle des Landes durchgeführt.
- Wohnbereich: Die Impfung wurde am Wohnort des Impflings durchgeführt. Gilt auch für Aufenthalte im Strafmaßnahmenvollzug
- Öffentlich Impfstraße / Impfbus: Die Impfung wurde bei einer vom Land organisierten öffentlichen Impfstraße oder in einem Impfbus durchgeführt.
- Betreute Wohneinrichtung: Die Impfung wurde in der betreuten Wohneinrichtung des Impflings durchgeführt.
- Auswahl von Schemata und Dosiskennung für den e-Impfpass
Nachfolgende Definition gilt für die Dokumentation aller Influenza-Impfungen (unabhängig vom ÖIP-Influenza) im e-Impfpass:
Bei Kindern bis zum vollendeten 9. Lebensjahr, die zum ersten Mal Influenza geimpft werden, sind zwei Impfungen im Abstand von 28 Tagen empfohlen. Das anzuwendende Impfschema ist „Influenza Grundschema, Kinder“. Dosiskennungen sind dann mit „D1“ und „D2“ einzutragen. Danach wird auch wieder die jährliche Einmalimpfung empfohlen, die wieder mit „Auffrischung“ dokumentiert wird. Bei Influenza-Impfungen für Kinder ab dem vollendeten 9. Lebensjahr, Jugendliche und Erwachsene ist im e-Impfpass das Impfschema „Influenza Grundschema, Einmalimpfung“ zu wählen. Bei der Dosiskennung ist lediglich die allererste Influenza- Impfung im gesamten Impfleben als „D1“ einzutragen. Alle weiteren sind als „Auffrischung“ einzutragen, ungeachtet vom Abstand zur letzten Impfung.
Die Schemata und Dosiskennungen sind wie folgt anzuwenden:
Impfschema Anwendungsfall auswählbare Dosiskennung Influenza Grundschema, Kinder Wenn eine Kinderimpfung erfasst werden soll Erstes Impfjahr: Dosis 1 + Dosis 2
Folgejahre: AuffrischungInfluenza Grundschema, Einmalimpfung Wenn eine Einmalimpfung erfasst werden soll Wenn eine Einmalimpfung erfasst werden soll Auch wenn die jährliche Impfung gegen Influenza aus medizinischer Sicht keine Auffrischung ist, wird sie aus technischen Gründen als „Auffrischung“ dokumentiert.
- Nachtragung von Impfungen in den e-Impfpass
Unter der Nachtragung von Impfungen wird verstanden, aus dem Papier-Impfpass eine Impfung in den e-Impfpass einzutragen, die ein anderer Arzt oder eine andere Ärztin in der Vergangenheit verabreicht hat. Sollte die organisatorische Möglichkeit bestehen, Impfungen nachzutragen, wird dies im Interesse der Bürgerin / des Bürgers angeraten, um diesen sowohl die Dokumentation aller Impfungen in einem Medium als auch ein optimales Funktionieren der zukünftig verfügbaren elektronischen Impf-Empfehlungen zu ermöglich. In den verschiedenen Softwareprodukten besteht für Ärztinnen und Ärzte, sowie für Apotheken bereits die Möglichkeit einer korrekten Nachtragung. Wegen des saisonalen Charakters der Influenza-Impfungen ist es nicht erforderlich, Influenza-Impfungen der vorangegangenen Saisonen in den e-Impfpass nachzutragen. Umso wichtiger ist jedoch, auf die korrekte Dosiskennung bei der Eintragung zu achten (1. Dosis oder 1. Dosis + 2. Dosis im ersten Impfjahr, Auffrischung in den Folgejahren).
- Rechtliche Grundlagen
Die gesetzlichen Grundlagen für den Eintrag ins Impfregister sind das Gesundheitstelematikgesetz 2012 (GTelG), die eHealth-Verordnung (eHealthV, BGBl. II Nr. 449/2020) sowie die eHealth-Verordnungsnovelle 2021
Links
- https://www.e-impfpass.gv.at/news/
Infos zum e-Impfpass