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Datenänderungen melden

Veröffentlichung: Magazin DGservice Nr. 2/Juni 2023


Ihr Betrieb hat eine neue Bankverbindung oder Sie haben Ihren Firmensitz verlegt? Dass diese Informationen für Ihre Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner von großer Bedeutung sind, liegt auf der Hand. Doch nicht nur für Ihre Lieferantinnen und Lieferanten bzw. Kundinnen und Kunden sind diese Informationen von Interesse. Auch für die Sozialversicherungsträger sind diese Änderungen sehr wichtig.

So ist "während des Bestandes der Pflichtversicherung jede für diese Versicherung bedeutsame Änderung … innerhalb von sieben Tagen dem zuständigen ­Krankenversicherungsträger zu melden" (§ 34 Abs. 1 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz). Diese Verpflichtung umfasst nicht nur die Erstattung von Sozialversicherungsmeldungen. Auch folgende Dienstgeberstammdaten sind davon betroffen: 

  • Änderung der Rechtsform/Umgründung/Betriebsübergang: Zu unterscheiden ist bei der Organisationsform zwischen einem Einzelunternehmen und einem eingetragenen Unternehmen. Bei Einzelunternehmen senden Sie uns bitte eine formlose E-Mail und bei eingetragenen Unternehmen die neue Firmenbuchnummer bzw. einen aktuellen Firmenbuchauszug.
  • Änderung des Firmennamens: Geben Sie uns bitte jede Änderung des Firmennamens bekannt. Ist das Unternehmen im Firmenbuch eingetragen, benötigen wir die Firmenbuchnummer bzw. einen aktuellen Firmenbuchauszug.
  • Änderung der Adresse: Die neue Firmenanschrift können Sie uns formlos mitteilen.
  • Änderung der Bankverbindung: Besteht ein SEPA Lastschrift-Mandat, vergessen Sie bitte nicht, uns Ihre neuen Kontodaten bekannt zu geben.
  • Änderung/Erweiterung der Gewerbeart: Teilen Sie uns bitte Ihr neues Gewerbe mit oder senden Sie uns Ihre aktuelle Gewerbeberechtigung.
  • Änderungen bei Vollmachten: Bei einem Wechsel Ihrer steuerrechtlichen Vertretung legen Sie uns bitte die neue, unterfertigte Vollmacht vor oder melden Sie uns das Ende der Bevollmächtigung.


Hinweis: Kommt es zur Vergabe einer neuen Beitragskontonummer (zum Beispiel bei Verlegung des Firmensitzes in ein anderes Bundesland oder bei einer Unternehmensumgründung), vergessen Sie bitte nicht, Ihre Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer entsprechend umzumelden. 

Autorin: Mag.a (FH) Karina Sandhofer/ÖGK