Das „Öffentliche Impfprogramm Influenza“ ist ein österreichweit einheitliches Impfangebot für Influenza. Es ist eine gemeinsame Aktion von Bund, Ländern und Sozialversicherung. Das Impfprogramm wird in der kommenden Impfsaison 2024/2025 fortgesetzt. Die Bestellung von Influenza-Impfstoff ist ab 2.9.2024 möglich. Hier finden laufend aktualisierte Informationen.
Influenza-Impfung 2024/2025 in Alten- und Pflegeheimen
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Impfprogramm
Burgenland
Die Krankenversicherungsträger der Sozialversicherung (ÖGK, SVS, BVAEB) arbeiten für das Grippeimpfprogramm zusammen. Pro Bundesland ist einer der drei Träger für alle Anliegen zuständig.
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Kärnten
Die Krankenversicherungsträger der Sozialversicherung (ÖGK, SVS, BVAEB) arbeiten für das Grippeimpfprogramm zusammen. Pro Bundesland ist einer der drei Träger für alle Anliegen zuständig.
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Niederösterreich
Die Krankenversicherungsträger der Sozialversicherung (ÖGK, SVS, BVAEB) arbeiten für das Grippeimpfprogramm zusammen. Pro Bundesland ist einer der drei Träger für alle Anliegen zuständig.
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Oberösterreich
Die Krankenversicherungsträger der Sozialversicherung (ÖGK, SVS, BVAEB) arbeiten für das Grippeimpfprogramm zusammen. Pro Bundesland ist einer der drei Träger für alle Anliegen zuständig.
Impfprogramm
Salzburg
Die Krankenversicherungsträger der Sozialversicherung (ÖGK, SVS, BVAEB) arbeiten für das Grippeimpfprogramm zusammen. Pro Bundesland ist einer der drei Träger für alle Anliegen zuständig.
Impfprogramm
Steiermark
Die Krankenversicherungsträger der Sozialversicherung (ÖGK, SVS, BVAEB) arbeiten für das Grippeimpfprogramm zusammen. Pro Bundesland ist einer der drei Träger für alle Anliegen zuständig.
Impfprogramm
Tirol
Die Krankenversicherungsträger der Sozialversicherung (ÖGK, SVS, BVAEB) arbeiten für das Grippeimpfprogramm zusammen. Pro Bundesland ist einer der drei Träger für alle Anliegen zuständig.
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Vorarlberg
Die Krankenversicherungsträger der Sozialversicherung (ÖGK, SVS, BVAEB) arbeiten für das Grippeimpfprogramm zusammen. Pro Bundesland ist einer der drei Träger für alle Anliegen zuständig.
Impfprogramm
Wien
Die Krankenversicherungsträger der Sozialversicherung (ÖGK, SVS, BVAEB) arbeiten für das Grippeimpfprogramm zusammen. Pro Bundesland ist einer der drei Träger für alle Anliegen zuständig.
- Welche Personen können im Rahmen des „Öffentlichen Impfprogramms Influenza“ in Alters- und Pflegeheimen geimpft werden?
Geimpft werden können
- Bewohnerinnen und Bewohner bzw. Klientinnen und Klienten einer Tagesbetreuung
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: hier gelten die Bedingungen für betriebliche Impfungen.
- Welche Impfstoffe stehen zur Verfügung?
- INFLUVAC TETRA: für alle Altersgruppen ab vollendetem 6. Lebensmonat: inaktivierter tetravalenter Impfstoff (mit Kanülen)
- FLUAD TETRA (adjuvantiert): für Personen ab dem vollendeten 60. Lebensjahr (mit Kanülen)
Aktuelle Impfempfehlungen finden Sie im „Impfplan Österreich“ unter www.sozialministerium.at/impfplan.
- Gibt es eine Mindestbestellmenge?
Ja, 20 Impfdosen pro Impfstoff-Typ.
- Wie läuft die Bestellung von Influenza-Impfstoff?
Die Bestellung läuft elektronisch über den e-Impfshop der Bundesbeschaffung GmbH (BBG), der vielen Alters- und Pflegeheimen schon durch das COVID-Impfprogramm bekannt ist. Für den e-Impfshop braucht man ein Nutzerkonto.
Zu den technischen Infos zum e-Impfshop ...
- e-Impfshop: Wer bestellt Influenza-Impfstoff für ein Alters- und Pflegeheim?
- Die einfachste Lösung für Alters- und Pflegeheime ist, wenn die betreuenden Hausärztinnen und Hausärzte über deren Ordinations-Nutzerkonto im e-Impfshop für Ihr Heim mitbestellen. Diese erhalten den Impfstoff in die Ordination geliefert, nehmen ihn ins Heim mit und impfen Bewohnerinnen/Bewohner bzw. das Personal vor Ort. Bitte nehmen Sie dafür Kontakt mit den betreuenden Hausärztinnen und Hausärzten auf.
- Alternativ können Alters- und Pflegeheime auch selbst ein Nutzerkonto im e-Impfshop anlegen lassen. Dieses läuft unter dem Namen einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters. Pro Alters- und Pflegeheim sind ein bis zwei Nutzerkonten für den e-Impfshop möglich. Ein eigenes Nutzerkonto fürs Heim ist vor allem dann notwendig, wenn angestellte Ärztinnen und Ärzte impfen.
Zu den technischen Infos zum e-Impfshop...
- Ab wann kann kostenloser Influenza-Impfstoff bestellt werden?
Bestellungen sind für Alters- und Pflegeheime ab 2.9.2024 möglich.
- Ab wann wird kostenloser Influenza-Impfstoff geliefert?
Spätestens ab Anfang Oktober 2024.
- Wohin wird der Impfstoff geliefert?
- Wenn das Heim den Impfstoff selbst über den e-Impfshop bestellt: Lieferung direkt ins Heim oder, wenn das nicht möglich ist, in eine öffentliche Apotheke.
- Wenn eine Arztpraxis den Impfstoff für das Heim mitbestellt: Lieferung in die Ordination oder, wenn das nicht möglich ist, in eine öffentliche Apotheke.
- Mit welchen Kosten ist zu rechnen?
Der Impfstoff ist kostenlos. Bezüglich Kosten für das Impfhonorar (Impfstich) gilt Folgendes:
- Impfung von Bewohnerinnen und Bewohnern: Niedergelassene Ärztinnen bzw. Ärzte rechnen über ihre Ordination den Impfstich mit der Sozialversicherung ab. Das Impfhonorar beträgt 15,00 Euro. Wenn angestellte Ärztinnen und Ärzte oder freiberufliche Arbeitsmediziner ohne Ordination impfen, ist kein Honorar seitens der Sozialversicherung vorgesehen.
- Impfung des Personals: Das Impfhonorar übernimmt das Heim in seiner Funktion als Arbeitgeber und vereinbart das Honorar individuell mit der Ärztin bzw. dem Arzt. Impfstiche für das Personal können nicht mit der Sozialversicherung abgerechnet werden. Für das Personal ist die Impfung kostenlos.
- Gibt es für Bewohnerinnen und Bewohner von Alters- und Pflegeheimen einen Selbstbehalt für die Impfung?
Nein.