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Gesundheitsberuferegister - Berufsberechtigung verlängern

Veröffentlichung: Magazin DGservice Nr. 1/März 2023


Seit 2018 gibt es in Österreich ein öffentliches Register für Gesundheitsberufe. Alle Personen, die in einem der elf betroffenen Gesundheitsberufe tätig sind, müssen registriert sein. Mit der Registrierung haben die Berufsberechtigten gleichzeitig die Berufsberechtigung sowie ihren Berufsausweis erhalten.  Ein Gastbeitrag der Arbeiterkammer.

Gültigkeitsdauer

Was viele nicht bedenken: Es handelt sich um eine befristete Berufsberechtigung, die fünf Jahre lang gültig ist. Daher muss die Eintragung ins Gesundheitsberuferegister rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit aktualisiert und somit die Berufsberechtigung verlängert werden. 

Zeitpunkt der Verlängerung

Auf der Rückseite des Berufsausweises ist das Ende der Gültigkeit genau ersichtlich. Die Verlängerung ist frühestens drei Monate vor Ablauf dieses Datums möglich. Die Berufsangehörigen erhalten rechtzeitig eine schriftliche Erinnerung von der Behörde – entweder per E-Mail oder per Post. 

Im Falle einer nicht fristgerechten Verlängerung erlischt die Berufsberechtigung und es könnten Verwaltungsstrafen drohen. Auch für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, sofern diese jemanden ohne aufrechte Registrierung beschäftigen.

Möglichkeiten der Verlängerung

Alle Informationen zur Verlängerung finden sich auf gbr.gv.at/verlängerung. Dort haben Berufsangehörige folgende zwei Möglichkeiten:

  • Die Online-Verlängerung ist für ­alle Personen, die eine Handy-Signatur oder die ID Austria besitzen, am schnellsten erledigt. Einfach mit der digitalen Signatur im Gesundheitsberuferegister einloggen, die Daten korrigieren oder ergänzen und die Verlängerung abschließen. Die Bestätigung der Verlängerung kann gleich heruntergeladen werden und die Verlängerung erscheint im öffentlichen Gesundheitsberuferegister.
  • Als zweite Option kann die Verlängerung mit Antrag durchgeführt werden: Das entsprechende Formular wird ebenfalls auf der Website gbr.gv.at/verlängerung angefordert. Der Verlängerungsantrag wird mit den im Register gespeicherten Daten vorbefüllt und den Berufsangehörigen zugeschickt. Nach der Kon­trolle und Ergänzung der Daten muss der Antrag wieder an die Behörde retourniert werden. Das ist per E-Mail, per Post, durch Abgabe bei der Arbeiterkammer des Bundeslandes oder bei einem persönlichen Termin bei der Behörde (ausschließlich nach Terminvereinbarung) möglich. Sobald der Verlängerungsantrag bearbeitet wurde, erhalten die Berufsangehörigen eine Bestätigung. Die neue Gültigkeit ist dann auch im öffentlichen Gesundheitsberuferegister ersichtlich.


In manchen Betrieben bietet die Behörde den Berufsangehörigen zusätzlich ein Verlängerungsservice vor Ort an, um die Beschäftigten bestmöglich zu unterstützen. Diesbezüglich hat die Arbeiterkammer größere Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, wo viele Berufsangehörige in einem engen zeitlichen Rahmen verlängert werden können, angeschrieben. Wenn Sie als Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber daran ein Interesse haben, nehmen Sie bitte mit der zuständigen Arbeiterkammer Kontakt auf.

Zeitraum der Verlängerung

Sobald die Berufsberechtigung verlängert ist, wird der neue Berufsausweis zugeschickt. Sowohl die Berufsberechtigung als auch der neue Berufsausweis gelten nach der Verlängerung wieder für fünf Jahre

Informationen und Ansprechpersonen

Alle Infos zur Verlängerung sowie die Links für die Beantragung finden Sie unter gbr.gv.at/verlängerung.

Auskünfte bei Fragen zur Verlängerung der Berufsberechtigung erhalten Sie hier: Arbeiterkammer (AK): Verlängerung der Berufsberechtigung

Autorin: Mag.a Manuela Blum/BAK