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Geburtstagsgeschenke der Dienstgeberin bzw. des Dienstgebers

Stand: 01.01.2024


"Unter welchen Voraussetzungen sind Geburtstagsgeschenke der Dienstgeberin bzw. des Dienst­gebers an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter steuer- und beitragsfrei?"

Grundsätzlich gilt, dass im Rahmen von Betriebsveranstaltungen empfangene Sachzuwendungen bis zur Höhe von jährlich 186,00 Euro pro Person steuer- und beitragsfrei sind.

Auf Grund einer ergangenen Judikatur des Bundesfinanzgerichtes (BFG 06.09.2017, RV/2100353/2013) können derartige Betriebsveranstaltungen bzw. Betriebsfeiern auch anlässlich von Geburtstagen abgehalten werden. Bei solchen Feiern können Geburtstags(sach)zuwendungen abgabenfrei gewährt werden, sofern alle während eines Jahres im Rahmen von Betriebsveranstaltungen übergebenen Sachzuwendungen insgesamt den Wert von 186,00 Euro nicht übersteigen (für den übersteigenden Teil besteht Lohnsteuer- und Beitragspflicht).

Werden hingegen nur einzelne ausgewählte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu "besonderen" (zum Beispiel runden) Geburtstagen beschenkt, liegt (auch wenn dies während einer Betriebsfeier erfolgt) eine steuer- und beitragspflichtige individuelle Zuwendung vor.

Bei den Sachzuwendungen darf es sich nur um solche Geschenke handeln, die nicht in Bargeld abgelöst werden können. Bargeldzuwendungen gelten immer als steuer- und beitragspflichtiges Entgelt.