Was ist Psychotherapie?

„Psychotherapie ist ein eigenständiges Heilverfahren im Gesundheitsbereich für die Behandlung von psychischen, psychosozialen oder auch psychosomatisch bedingten Verhaltensstörungen und Leidenszuständen“. 

Richtlinien Psychotherapiebeirat. BM für Soziales Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Zweck einer Psychotherapie ist,

  • seelisches Leid zu heilen oder zu lindern.
  • in schwierigen Lebenssituationen zu helfen.
  • unerwünschte Verhaltensweisen und Einstellungen zu ändern.
  • die persönliche Entwicklung und Gesundheit zu fördern.

Richtlinien Psychotherapiebeirat. BM für Soziales Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Verschwiegenheitspflicht

Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sind zur Verschwiegenheit über alle ihnen in der Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet.

§15 Psychotherapiegesetz

Freiwilligkeit

Die Zustimmung der/des Behandelten oder ihres/seines gesetzlichen Vertreters ist erforderlich.

§14 Psychotherapiegesetz

Terminvereinbarungen können nicht über dritte Personen angenommen werden.

Voraussetzung für eine Psychotherapie

  • Eigenmotivation
  • Bereitschaft zur Selbstreflexion

Der psychotherapeutische Prozess kann Auswirkungen auf den ganzen Lebenskontext haben. Es wird empfohlen, zu Beginn der Psychotherapie keine weitreichenden Lebensentscheidungen zu treffen.

Veränderungen können im Denken, Fühlen und Handeln bei sich selbst und in Beziehungen auftreten. Auch Phasen der Symptomverschlechterung sind möglich. Diese sind wichtige Vorgänge im psychotherapeutischen Prozess und werden auch dort reflektiert.

Einzel und Gruppentherapie werden an der Ambulanz aufgrund von abweichenden inhaltlichen Zielsetzungen nicht gleichzeitig angeboten.

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