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Influenza: Impfprogramm für Betriebe

Impfung_Foto New-Africa_Quelle Shutterstock

Neues Influenza-Impfprogramm: Das Wichtigste in Kürze

Das "Öffentliche Impfprogramm Influenza" von Bund, Ländern und Sozialversicherung startet im Herbst 2023 und wird zunächst für zwei Impfsaisonen angeboten. Es richtet sich an alle in Österreich lebenden Menschen – unabhängig vom Stand der Krankenversicherung. Ein Teil des Impfstoffs ist für Betriebe reserviert. Geimpft wird außerdem in Arztordinationen und in Alters- und Pflegeheimen. 

Vorteile einer Grippeimpfung im Betrieb 

Schwere Verläufe einer "echten" Grippe (Influenza) können in allen Altersgruppen auftreten. Mögliche Folgen für Betriebe sind Krankenstände und Pflegefreistellungen.

Niederschwellige Impfangebote am Arbeitsplatz sind ein Beitrag zu höheren Durchimpfungsraten und können mithelfen, Erkrankungen und Krankheitsfolgen zu reduzieren. 

Was kostet die Influenza-Impfung im Betrieb und wer bezahlt was?

Bund, Länder und Sozialversicherung finanzieren gemeinsam den Impfstoff, der für die Impfsaison 2023/2024 bereits für ganz Österreich bestellt ist. Die Betriebe organisieren die Impfung vor Ort und bezahlen den Impfstich. Im Gegenzug entfällt der sonst im Impfprogramm vorgesehene Selbstbehalt von EUR 7,--. Es ist also kein Geld bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einzuheben. 

Wer impft in Betrieben?

Die Betriebe müssen selbst eine Ärztin bzw. einen Arzt organisieren, die bzw. der vor Ort impft. Das kann, sofern verfügbar, der oder die eigene Arbeitsmediziner/in sein oder ein extern engagierter befugter Arzt/eine extern engagierte befugte Ärztin.

Das Impfhonorar übernimmt der Betrieb. Das gilt auch für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, die in Betrieben impfen: Diese rechnen nicht mit der Sozialversicherung ab, sondern erhalten ihr Honorar vom Betrieb. 

Ist die Impfung zu dokumentieren?

Ja, die Grippeimpfung ist von der impfenden Ärztin bzw. dem impfenden Arzt verpflichtend in den elektronischen Impfpass einzutragen. Wir ersuchen die Ärztinnen und Ärzte, im elektronischen Impfpass auch das Impfsetting Betrieb zu dokumentieren. Mehr zum Eintrag in den e-Impfpass unter  Eintrag in den e-Impfpass. 

Welcher Impfstoff wird verwendet?

Es handelt sich um einen inaktivierten tetravalenten Impfstoff, der für alle Altersgruppen zugelassen ist:

  • Fluarix Tetra (Hersteller: GlaxoSmithKline),1er-Packung mit 2 Kanülen (Hersteller: GlaxoSmithKline)
  • Vaxigrip Tetra (Hersteller: Sanofi),  1er-Packung ohne Kanüle (Hersteller: Sanofi). Der überwiegende Teil des inaktivierten tetravalenten Impfstoffs ist Vaxigrip. Ärztinnen und Ärzte können bei Bedarf Kanülen über die Apotheken beziehen, bei Vertragsärzten ist es zusätzlich über pro ordinatione möglich. Mehr Infos unter dem Punkt „Impfstoffe ohne Kanülen“.


Wir bitten um Verständnis, dass wir keine freie Wahl der Impfstoffmarke garantieren können.


Impfstoffe ohne Kanülen

 

Welche Impfstoffe sind betroffen? 

Im Rahmen des ÖIP werden nicht für alle Impfstoffe Kanülen mitgeliefert. Das betrifft Vaxigrip und Fluad Tetra. 

  • Vaxigrip stellt den überwiegenden Teil des inaktivierten, tetravalenten Impfstoffs für alle Altersgruppen.

 

  • Fluad Tetra (adjuvantiert für Personen ab 65 Jahren) wird nur teilweise mit Kanülen geliefert. Darauf, bei welchen Bestellungen Kanülen-Packungen beigelegt werden, hat die ÖGK keinen Einfluss

 

Welche Ärztinnen und Ärzte können für das ÖIP kostenlos Kanülen über Apotheken beziehen? 

Wenn Kanülen benötigt werden, können Ärzte für Impfungen in folgenden Impfsettings bestellen: 

  • Arztpraxen (Vertragsärzte und Wahlärzte)
  • Betriebe (Mitarbeiterimpfungen)
  • Alters- und Pflegeheime

 

Pro Ordinatione-Bedarf: Vertragsärzte haben zudem die Möglichkeit, statt über die Apotheke über pro ordinatione Kanülen für das ÖIP zu beziehen.

 

Betriebliche Impfungen

Wir ersuchen, dass für betriebliche Impfungen immer die Ärzte und nicht die Unternehmen Kanülen bestellen. Hintergrund: Kanülen werden in der Regel in größeren Packungen geliefert. Oft impfen externe Arbeitsmediziner in mehreren kleineren Betrieben und können die Packungen „auseinzeln“, das verhindert unnötigen Verwurf.  

 

Was müssen Ärzte tun, die kostenlose Kanülen für das ÖIP beziehen wollen?

 

  • Bitte wenden Sie sich an Ihre Apotheke und geben Sie dort bekannt, wie viele Kanülen für das „Öffentliche Impfprogramm Influenza“ Sie benötigen. Die Apotheken wissen Bescheid (sie werden im Laufe der KW 42 informiert).
  • Was Art und Marken der Kanülen betrifft handeln die Apotheken nach vertraglichen Vorgaben.
  • Die Entscheidung, ob der Arzt aus rechtlichen Gründen Standardkanülen oder Sicherheitskanülen benötigt, ist vom Arzt zu treffen und den Apotheken explizit mitzuteilen.
  • Den Ärzten wird für die Kanülen nichts verrechnet. 

Bestellung mit Bestellformular und Zustellung: Wie kommen Betriebe zum Impfstoff?

Das Interesse am „Öffentlichen Impfprogramm Influenza“ war sehr groß. Der für das Impfprogramm angeschaffte Impfstoff ist mittlerweile bestellt und ausgeliefert. Neue Bestellungen des Impfstoffs für alle Altersgruppen (Vaxigrip Tetra und Fluarix Tetra) sind leider nicht mehr möglich. Eventuelle Restmengen stehen für nicht (vollständig) bediente Alt-Bestellungen zur Verfügung. 

Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner
Bestellen Sie für mehrere Betriebe? Bitte füllen Sie für jeden Betrieb ein eigenes Bestellformular aus. Die Dienstgebernummer erfragen Sie im Betrieb, z.B. in der Abteilung für Lohn-/Personalverrechnung. Wenn der Betrieb mehrere Niederlassungen hat, entscheiden Sie in Abstimmung mit Ihrem Betrieb: Arbeiten Sie mit 1 Apotheke zusammen (= 1 Bestellformular) oder mit mehreren Apotheken (= mehrere Bestellformulare). 

Wie viel Impfstoff?
Lieferungen auf Rechnung des Öffentlichen Impfprogramms Influenza sind möglich, solange der Vorrat reicht. Wir ersuchen Sie, nur so viel Impfstoff zu bestellen, wie Sie realistisch verimpfen können. Nicht verimpfte Dosen müssen entsorgt werden und fehlen dann an anderer Stelle. Wir empfehlen Ihrem Betrieb eine interne Erhebung der Impfnachfrage unter den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. 

Teilnahmebedingungen 

Betriebe, die im Rahmen des "Öffentlichen Impfprogramms Influenza“ (ÖIP) Impfstoff bestellen, verpflichten sich zur Einhaltung der Bedingungen und Vorgaben des ÖIP. Hier finden Sie die Teilnahmebedingungen zum Download.

Öffentliches Impfprogramm: Teilnahmebedingungen (123.9 KB)

Überprüfung von Bestellungen

Als Unternehmen stehen Sie aufgrund Ihrer gesetzlichen Verpflichtungen laufend im Austausch mit der Sozialversicherung. Wir vertrauen Ihnen, dass Sie den Impfstoff zweckmäßig in Ihrem Betrieb vor Ort verimpfen und nur im Ausmaß Ihres realen Bedarfs bestellen. Allerdings behalten wir uns - auf Basis der Daten im Rahmen Ihres Dienstgeberkontos - Kontrollen ex post vor, ob die bestellte Impfstoffmenge für Ihren Betrieb plausibel ist. Bei Missbrauch greifen die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

Alternative zur Impfaktion im Betrieb

Sie planen keine Impfaktion in Ihrem Betrieb, z. B. weil Ihr Unternehmen zu klein ist und sich der Aufwand nicht lohnt? Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen trotzdem nicht auf eine Grippeimpfung zu günstigen Konditionen verzichten:  Sie haben – so wie die gesamte Bevölkerung – die Möglichkeit, sich in einer Ordination impfen zu lassen, wobei dort ein Selbstbehalt von EUR 7,-- anfällt. Vom Selbstbehalt ausgenommen sind Personen unter 18 Jahren sowie Personen mit Rezeptgebührenbefreiung. Interessierte wenden sich ab September 2023 an die niedergelassene Ärztin bzw. den niedergelassenen Arzt ihres Vertrauens und erkundigen sich im Vorfeld, ob sie oder er am Öffentlichen Impfprogramm Influenza teilnimmt. Mehr Informationen unter www.gesundheitskasse.at/grippe.

Unser Betrieb hat bereits auf eigene Faust Impfstoff bestellt. Können wir diesen Impfstoff über das neue öffentliche Influenza-Impfprogramm abrechnen?

Nein, das ist leider nicht möglich. Nur jener Impfstoff, der über das neue Impfprogramm bestellt wird, kann kostenlos bezogen werden. Das "Öffentliche Impfprogramm Influenza“ findet in der Grippesaison 2023/2024 zum ersten Mal statt. Für die Saison 2024/2025 werden Sie die Bestell-Information zu einem früheren Zeitpunkt erhalten. 

Kontakte in den Bundesländern

Die Krankenversicherungsträger der Sozialversicherung (ÖGK, SVS, BVAEB) arbeiten für das Grippeimpfprogramm zusammen. Pro Bundesland ist einer der drei Träger für alle Anliegen zuständig.

TelefonE-Mail
Oberösterreich,
Salzburg,
Steiermark,
Wien

+43 50766-178121

E-Mail: betriebsimpfungen@oegk.at 
Kärnten,
Tirol,
Vorarlberg

+43 50 808 808

E-Mail: impfprogramm@svs.at 
Niederösterreich, Burgenland 

+43 50405-21 777

Niederösterreich:
E-Mail: impfprogramm.noe@bvaeb.at 

Burgenland:
E-Mail: impfprogramm.bgl@bvaeb.at