Im Herbst 2023 startet das neue „Öffentliche Impfprogramm Influenza“ als gemeinsames Projekt von Bund, Ländern und Sozialversicherung. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sollen dabei wesentliche Stützen sein. Bitte geben Sie uns bekannt, wie viel Impfstoff Sie voraussichtlich für die Impfsaison 2023/2024 in Ihrer Ordination benötigen. Diese Bedarfserhebung gilt noch nicht als Bestellung, sie erleichtert uns aber die Planung. Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung!
Öffentliches Impfprogramm Influenza
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Impfprogramm
Burgenland
Die Krankenversicherungsträger der Sozialversicherung (ÖGK, SVS, BVAEB) arbeiten für das Grippeimpfprogramm zusammen. Pro Bundesland ist einer der drei Träger für alle Anliegen zuständig.
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Kärnten
Die Krankenversicherungsträger der Sozialversicherung (ÖGK, SVS, BVAEB) arbeiten für das Grippeimpfprogramm zusammen. Pro Bundesland ist einer der drei Träger für alle Anliegen zuständig.
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Niederösterreich
Die Krankenversicherungsträger der Sozialversicherung (ÖGK, SVS, BVAEB) arbeiten für das Grippeimpfprogramm zusammen. Pro Bundesland ist einer der drei Träger für alle Anliegen zuständig.
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Oberösterreich
Die Krankenversicherungsträger der Sozialversicherung (ÖGK, SVS, BVAEB) arbeiten für das Grippeimpfprogramm zusammen. Pro Bundesland ist einer der drei Träger für alle Anliegen zuständig.
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Salzburg
Die Krankenversicherungsträger der Sozialversicherung (ÖGK, SVS, BVAEB) arbeiten für das Grippeimpfprogramm zusammen. Pro Bundesland ist einer der drei Träger für alle Anliegen zuständig.
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Steiermark
Die Krankenversicherungsträger der Sozialversicherung (ÖGK, SVS, BVAEB) arbeiten für das Grippeimpfprogramm zusammen. Pro Bundesland ist einer der drei Träger für alle Anliegen zuständig.
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Tirol
Die Krankenversicherungsträger der Sozialversicherung (ÖGK, SVS, BVAEB) arbeiten für das Grippeimpfprogramm zusammen. Pro Bundesland ist einer der drei Träger für alle Anliegen zuständig.
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Vorarlberg
Die Krankenversicherungsträger der Sozialversicherung (ÖGK, SVS, BVAEB) arbeiten für das Grippeimpfprogramm zusammen. Pro Bundesland ist einer der drei Träger für alle Anliegen zuständig.
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Wien
Die Krankenversicherungsträger der Sozialversicherung (ÖGK, SVS, BVAEB) arbeiten für das Grippeimpfprogramm zusammen. Pro Bundesland ist einer der drei Träger für alle Anliegen zuständig.
- Neues Influenza-Impfprogramm: Das Wichtigste in Kürze
Das „Öffentliche Impfprogramm Influenza“ von Bund, Ländern und Sozialversicherung startet im Herbst 2023 und wird zunächst für zwei Impfsaisonen angeboten. Alle in Österreich lebenden Menschen aller Altersgruppen können sich im Rahmen des Programms gegen Influenza impfen lassen, solange der Vorrat an Impfdosen reicht. Die wichtigsten Impforte werden die Ordinationen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sein sowie Alters-/Pflegeheime und Betriebe.
- Bedarfserhebung: Wie viel Influenza-Impfstoff brauchen Sie?
Diese Bedarfserhebung für Ihre Ordination ist noch keine fixe Bestellung – jedoch hilft uns Ihre Einschätzung bei der Planung. Danke, dass Sie uns mit Ihren Angaben unterstützen!
Hier finden Sie das
Formular für die Bedarfserhebung.
- Wie viel kostet die Impfung für die Versicherten bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten?
Der Selbstbehalt für die Impfsaison 2023/24 beträgt 7,00 Euro. Vom Selbstbehalt befreit sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren und Personen mit Rezeptgebührenbefreiung.
- Wer hebt den Selbstbehalt ein?
Im niedergelassenen Bereich hebt den Selbstbehalt die Ärztin bzw. der Arzt ein. Dies gilt sowohl für Kassenärzte als auch Wahlärzte.
- Wie hoch ist das Impfhonorar?
Das Impfhonorar beträgt 15,00 Euro.
- Wie wird der Impfstich abgerechnet?
Es wird zwei Abrechnungspositionen geben:
- eine Positionsnummer für Personen, bei denen ein Selbstbehalt eingehoben wurde: 8,00 Euro (zusammen mit dem Selbstbehalt kommen Sie dann auf ein Impfhonorar von 15,00 Euro)
- eine Positionsnummer, wenn kein Selbstbehalt eingehoben wurde: 15,00 Euro
Eine Information für Wahlärztinnen und Wahlärzte: Wenn Sie eine Vertragspartnernummer haben, rechnen Sie die Position direkt mit dem Krankenversicherungsträger ab. Wenn Sie keine Vertragspartnernummer haben schicken Sie uns eine Sammelabrechnung mit einer Patientenliste inkl. Sozialversicherungsnummer. Details dazu folgen.
- Wie wird der Impfstoff zugestellt?
Wir arbeiten intensiv an einer Lösung und werden zeitgerecht Bescheid geben.
- Wie erfolgt die Impfdokumentation?
Für den Eintrag in den e-Impfpass ist die e-card zu stecken. Für Ärztinnen und Ärzte ohne e-card-Anschluss bzw. für Impforte, wo die e-card nicht gesteckt werden kann (z. B. Alters- und Pflegeheime) arbeitet die ELGA-GmbH an einer App. Wir halten Sie auf dem Laufenden, sobald es mehr Informationen dazu gibt.
- Arbeitsmedizin: Wie laufen Impfungen in Betrieben ab?
Alle Infos dazu finden Sie unter www.gesundheitskasse.at/betriebsimpfungen.
Impfhonorar
Es ist möglich, dass Ärztinnen und Ärzte sowohl in Betrieben als auch in der eigenen Ordination impfen. Allerdings: Es gelten für Betriebsimpfungen und Impfungen in der Ordination unterschiedliche Bedingungen.
- Betriebsimpfungen: Das Impfhonorar zahlt der Betrieb. Sie rechnen nichts mit der Sozialversicherung ab.
- Impfungen in Ordinationen, die am neuen öffentlichen Impfprogramm teilnehmen: Sie rechnen Ihre Impfstiche mit der Sozialversicherung ab.
Kontaktaufnahme Ihres Betriebs
Unter www.gesundheitskasse.at/betriebsimpfungen können Betriebe, die Interesse am Impfprogramm haben, Kontakt mit uns aufnehmen. So können wir diese Betriebe gezielt informieren, sobald Details zu Bestellung und Zustellung der Impfstoffe feststehen. Gerne können Sie im Kontaktformular unter diesem Link Ihren Namen im Feld „Ansprechpartner“ angeben (nach Rücksprache mit Ihrem Betrieb).