Vertrags- und Wahlpraxen mit Möglichkeit zur elektronischen Abrechnung über die Ordinationssoftware:
Sie rechnen das Impfhonorar mit dem zuständigen Krankenversicherungsträger bzw. der zuständigen Krankenfürsorgeanstalt ab. Das Impfhonorar für die Influenza-Impfsaison 2025/2026 beträgt ab 01.10.2025 16,-- Euro.
Abrechnungspositionen Influenza-Impfsaison 2025/2026
Die neuen Abrechnungspositionen werden zeitgerecht bekannt gegeben.
Sonstige Hinweise
- Personen, die nur zur Impfungen kommen: Als Zuweisung stecken und mit Scheinart 9 verrechnen.
- Personen, die außer der Impfung auch noch andere Leistungen in der Ordination in Anspruch nehmen: Es wird ein Regelfall ausgelöst. Verrechnen Sie mit Scheinart 1. Achtung: Ein Wechsel einer Ordination derselben Fachrichtung ist während das Quartals nicht möglich ausgenommen Vertretungsfälle.
Wenn keine Möglichkeit zur elektronischen Abrechnung besteht:
Sie rechnen mittels
Sammelabrechnung ab. Dies betrifft z. B. die Abrechnung mit manchen Krankenfürsorgeanstalten (KFA) oder Wahlarztpraxen ohne e-card-Anbindung.
Das Impfhonorar für die Influenza-Impfsaison 2025/2026 beträgt ab 01.10.2025 16,-- Euro.
Laden Sie jeweils eine eigene Sammelabrechnung für jeden Krankenversicherungsträger hoch (ÖGK, SVS, BVAEB, KFA). Die Excel-Listen werden von der Sozialversicherung an den jeweiligen Träger weitergeleitet.
Abrechnungspositionen Influenza-Impfsaison 2025/2026
Die neuen Abrechnungspositionen werden zeitgerecht bekannt gegeben.
Abrechnung von Nicht-Versicherten oder rein privat Versicherten
- Sozialversicherungsnummer vorhanden: Nicht-Versicherte und rein privat Versicherte sind mit dieser Versicherungsnummer über die ÖGK abzurechnen.
- Keine Sozialversicherungsnummer vorhanden: die Abrechnung erfolgt unter Angabe des Namens und des Geburtsdatums der geimpften Person. Bei elektronischer Abrechnung ist das Feld der Versicherungsnummer (VSNR) in der Form 0000TTMMJJ zu befüllen.
Eine private Abrechnung des Impfstichs bzw. eine Zuzahlung durch den Patienten sind nicht zulässig.