Das „Öffentliche Impfprogramm Influenza“ ist ein österreichweit einheitliches Impfangebot für Influenza. Es ist eine gemeinsame Aktion von Bund, Ländern und Sozialversicherung. Das Impfprogramm wird in der kommenden Impfsaison 2024/2025 fortgesetzt. Hier finden niedergelassene Ärztinnen und Ärzte (Kassen- und Wahlarztpraxen) laufend aktualisierte Informationen.
Influenza-Impfprogramm in Arztpraxen
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Impfprogramm
Burgenland
Die Krankenversicherungsträger der Sozialversicherung (ÖGK, SVS, BVAEB) arbeiten für das Grippeimpfprogramm zusammen. Pro Bundesland ist einer der drei Träger für alle Anliegen zuständig.
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Kärnten
Die Krankenversicherungsträger der Sozialversicherung (ÖGK, SVS, BVAEB) arbeiten für das Grippeimpfprogramm zusammen. Pro Bundesland ist einer der drei Träger für alle Anliegen zuständig.
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Niederösterreich
Die Krankenversicherungsträger der Sozialversicherung (ÖGK, SVS, BVAEB) arbeiten für das Grippeimpfprogramm zusammen. Pro Bundesland ist einer der drei Träger für alle Anliegen zuständig.
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Oberösterreich
Die Krankenversicherungsträger der Sozialversicherung (ÖGK, SVS, BVAEB) arbeiten für das Grippeimpfprogramm zusammen. Pro Bundesland ist einer der drei Träger für alle Anliegen zuständig.
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Salzburg
Die Krankenversicherungsträger der Sozialversicherung (ÖGK, SVS, BVAEB) arbeiten für das Grippeimpfprogramm zusammen. Pro Bundesland ist einer der drei Träger für alle Anliegen zuständig.
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Steiermark
Die Krankenversicherungsträger der Sozialversicherung (ÖGK, SVS, BVAEB) arbeiten für das Grippeimpfprogramm zusammen. Pro Bundesland ist einer der drei Träger für alle Anliegen zuständig.
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Tirol
Die Krankenversicherungsträger der Sozialversicherung (ÖGK, SVS, BVAEB) arbeiten für das Grippeimpfprogramm zusammen. Pro Bundesland ist einer der drei Träger für alle Anliegen zuständig.
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Vorarlberg
Die Krankenversicherungsträger der Sozialversicherung (ÖGK, SVS, BVAEB) arbeiten für das Grippeimpfprogramm zusammen. Pro Bundesland ist einer der drei Träger für alle Anliegen zuständig.
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Wien
Die Krankenversicherungsträger der Sozialversicherung (ÖGK, SVS, BVAEB) arbeiten für das Grippeimpfprogramm zusammen. Pro Bundesland ist einer der drei Träger für alle Anliegen zuständig.
für Patientinnen und Patienten in ganz Österreich
Fragen zur Abrechnung der Impfstiche
- Welche Impfstoffe stehen zur Verfügung?
- inaktivierter Impfstoff für alle Altersgruppen (Influvac Tetra, mit Kanüle)
- adjuvantierter Impfstoff für Seniorinnen und Senioren (Fluad Tetra, mit Kanüle)
- Nasal-Lebendimpfstoff für Kinder (Fluenz)
- Ab wann kann kostenloser Influenza-Impfstoff bestellt werden?
Das Datum steht noch nicht fest, voraussichtlich ab September. Wir informieren Sie zeitgerecht.
- Gibt es eine Mindestbestellmenge?
Ja, 20 Impfdosen pro Impfstoff-Typ.
- Ab wann wird kostenloser Influenza-Impfstoff geliefert?
Spätestens ab Anfang Oktober 2024.
- Wohin wird der Influenza-Impfstoff zugestellt?
Die Zustellung erfolgt in Ihre Ordination. Alternativ können Sie auch eine öffentliche Apotheke in Ihrem Bundesland als Zustelladresse angeben.
- Ich impfe als Kassen-/Wahlarzt auch in Betrieben und in Altersheimen. Welche Bedingungen gelten hier?
Laufend aktualisierte Infos zu betrieblichen Mitarbeiterimpfungen und Impfungen in Alters- und Pflegeheimen….
- Ist die Impfung in den e-Impfpass einzutragen (Impfregister)?
Ja, die Eintragung ist verpflichtend. Mehr Infos…
So läuft die Bestellung von kostenlosem Influenza-Impfstoff
- Wie können Arztpraxen Impfstoff im Rahmen des öffentlichen Influenza-Impfprogramms bestellen?
Die Bestellung läuft elektronisch über den e-Impfshop der Bundesbeschaffung GmbH (BBG), der vielen Ärztinnen und Ärzten schon durch das COVID-Impfprogramm bekannt ist. Für den e-Impfshop brauchen Sie ein Nutzerkonto, das auf Ihren Namen als Ärztin bzw. Arzt läuft.
- Ich habe für meine Arztpraxis noch kein Nutzerkonto für den e-Impfshop. Was ist zu tun?
Vor Beginn der Influenza-Impfsaison wird eine Möglichkeit zur Selbstregistrierung zur Verfügung stehen, voraussichtlich im Laufe des Septembers. Sie erhalten eine Information, sobald die Selbstregistrierung technisch eingerichtet ist und Sie sich über einen Link anmelden können.
- Ich habe für meine Arztpraxis bereits ein Nutzerkonto für den COVID-e-Impfshop. Was ist zu tun?
Bestehende Nutzerkonten für den COVID-e-Impfshop erhalten automatisch eine Erweiterung für Influenza-Impfstoff. Die Bundesbeschaffung GmbH, die den e-Impfshop technisch betreut, verschickt im Laufe des Sommers 2024 E-Mails an die User des COVID-e-Impfshops, damit diese ggf. ein paar Daten ergänzen können.
- Ab wann steht der e-Impfshop der Bundesbeschaffung GmbH zur Verfügung?
Am e-Impfshop für Influenza wird derzeit gearbeitet. Die Fertigstellung ist für September geplant. Wir informieren Sie, sobald der e-Impfshop
erfertig eingerichtet ist.- Kann ich über das Nutzerkonto meiner Arztpraxis auch für externe Impfungen mitbestellen?
Ja. Wenn Sie z. B. Ihre Patientinnen und Patienten in Alters- und Pflegeheimen oder das Personal von Betrieben impfen, können Sie über Ihr Nutzerkonto Impfstoff bestellen.
Impfhonorar und Abrechnung
- Wie hoch ist das Impfhonorar?
Sie erhalten pro Impfstich 15,00 Euro.
Mit dem Honorar sind sämtliche Leistungen im Zusammenhang mit der Impfung, insbesondere die Aufklärung, die Impfung selbst und die verpflichtende Dokumentation im zentralen Impfregister zur Gänze abgegolten.
- Ist ein Selbstbehalt einzuheben?
Nein. In der Impfsaison 2024/2025 gibt es keinen Selbstbehalt mehr.
- Wie wird der Impfstich mit der Sozialversicherung abgerechnet?
Vertrags- und Wahlpraxen mit Möglichkeit zur elektronischen Abrechnung über die Ordinationssoftware: Sie rechnen pro Impfung die Position INFLU 1 (Tarif: EUR 15,-- pro Impfung) mit dem zuständigen Krankenversicherungsträger bzw. der zuständigen Krankenfürsorgeanstalt ab.
Wenn keine Möglichkeit zur elektronischen Abrechnung besteht: Sie rechnen mittels Sammelabrechnung ab. Das dafür notwendige Online-Formular finden Sie ab Herbst unter gesundheitskasse.at/influenza. Dies betrifft z. B. die Abrechnung mit manchen Krankenfürsorgeanstalten (KFA) oder Wahlarztpraxen ohne e-card-Anbindung.
Eine private Abrechnung des Impfstichs bzw. eine Zuzahlung durch den Patienten sind nicht zulässig.
- Ich impfe das Personal von Betrieben. Wer übernimmt die Kosten für das Impfhonorar?
Die Kosten übernimmt der Betrieb. Das gilt auch für Mitarbeiterimpfungen in Gesundheits- bzw. Pflegeeinrichtungen. Sie handeln Ihr Impfhonorar individuell mit dem Betrieb aus. Mehr Infos zu betrieblichen Mitarbeiterimpfungen…
- Kann ich Patientinnen und Patienten mit privat bezahlten Impfstoffen im Rahmen des „Öffentlichen Impfprogramms Influenza“ impfen und den Impfstich abrechnen?
Nein. Sie können nur jene Impfstiche mit der Sozialversicherung abrechnen, die mit Impfstoffen aus dem ÖIP durchgeführt wurden.
- Kann ich Patientinnen und Patienten mit dem Impfstoff aus dem „Öffentlichen Impfprogramm Influenza“ auf Privathonorar impfen?
Nein. Wenn Sie Impfstoff aus dem „Öffentlichen Impfprogramm Influenza“ verimpfen, zahlen die Patientinnen und Patienten kein Honorar für den Impfstich.
- Gibt es bei privaten Impfungen für die Patientinnen und Patienten ein Anrecht auf Kostenerstattung?
Nein. Die Grippeimpfung ist keine Krankenbehandlung, daher gibt es auch keine Kostenerstattung.
- Ich habe Fragen zur Abrechnung der Influenza-Impfstiche. Wohin kann ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an Ihre üblichen Ansprechpartner beim jeweiligen Krankenversicherungsträger. Zusätzlich finden Sie Kontakte für die Abrechnung mit der ÖGK ganz oben auf dieser Seite (Button „Kontakt – Fragen zur Abrechnung der Impfstiche“).