Das Öffentliche Impfprogramm Influenza ist ein österreichweit einheitliches Impfangebot gegen Influenza. Es ist eine gemeinsame Aktion von Bund, Ländern und Sozialversicherung, um möglichst vielen Österreicherinnen und Österreichern einen wirksamen Schutz vor der „echten Grippe“ zu ermöglichen. Das Impfprogramm wird in der kommenden Impfsaison 2024/2025 fortgesetzt. Details zur Bestellung und Lieferung des Impfstoffs finden Sie ab Ende April auf gesundheitskasse.at/influenza.
Öffentliches Impfprogramm Influenza
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Impfprogramm
Burgenland
Die Krankenversicherungsträger der Sozialversicherung (ÖGK, SVS, BVAEB) arbeiten für das Grippeimpfprogramm zusammen. Pro Bundesland ist einer der drei Träger für alle Anliegen zuständig.
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Kärnten
Die Krankenversicherungsträger der Sozialversicherung (ÖGK, SVS, BVAEB) arbeiten für das Grippeimpfprogramm zusammen. Pro Bundesland ist einer der drei Träger für alle Anliegen zuständig.
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Niederösterreich
Die Krankenversicherungsträger der Sozialversicherung (ÖGK, SVS, BVAEB) arbeiten für das Grippeimpfprogramm zusammen. Pro Bundesland ist einer der drei Träger für alle Anliegen zuständig.
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Oberösterreich
Die Krankenversicherungsträger der Sozialversicherung (ÖGK, SVS, BVAEB) arbeiten für das Grippeimpfprogramm zusammen. Pro Bundesland ist einer der drei Träger für alle Anliegen zuständig.
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Salzburg
Die Krankenversicherungsträger der Sozialversicherung (ÖGK, SVS, BVAEB) arbeiten für das Grippeimpfprogramm zusammen. Pro Bundesland ist einer der drei Träger für alle Anliegen zuständig.
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Steiermark
Die Krankenversicherungsträger der Sozialversicherung (ÖGK, SVS, BVAEB) arbeiten für das Grippeimpfprogramm zusammen. Pro Bundesland ist einer der drei Träger für alle Anliegen zuständig.
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Tirol
Die Krankenversicherungsträger der Sozialversicherung (ÖGK, SVS, BVAEB) arbeiten für das Grippeimpfprogramm zusammen. Pro Bundesland ist einer der drei Träger für alle Anliegen zuständig.
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Vorarlberg
Die Krankenversicherungsträger der Sozialversicherung (ÖGK, SVS, BVAEB) arbeiten für das Grippeimpfprogramm zusammen. Pro Bundesland ist einer der drei Träger für alle Anliegen zuständig.
Impfprogramm
Wien
Die Krankenversicherungsträger der Sozialversicherung (ÖGK, SVS, BVAEB) arbeiten für das Grippeimpfprogramm zusammen. Pro Bundesland ist einer der drei Träger für alle Anliegen zuständig.
für Patientinnen und Patienten in ganz Österreich
Fragen zur Abrechnung der Impfstiche
Das Wichtigste in Kürze für die Impfsaison 2024/2025
Das „Öffentliche Impfprogramm Influenza“ von Bund, Ländern und Sozialversicherung wird in der Impfsaison 2024/2025 fortgesetzt.
Alle in Österreich lebenden Menschen können sich im Rahmen des Programms gegen Influenza impfen lassen, solange der Vorrat an kostenlosen Impfdosen reicht. Das Angebot ist niederschwellig, da der Impfstoff an der jeweiligen Impfstelle zur Verfügung steht.
Es werden 2024/2025 wieder drei Impfstofftypen verfügbar sein:
- ein inaktivierter Impfstoff für alle Altersgruppen
- ein adjuvantierter Impfstoff für Seniorinnen und Senioren
- ein nasaler Lebendimpfstoff für Kinder
Die Bestellabläufe werden derzeit neu gestaltet und laufen künftig online über Impf-e-Shop der Bundesbeschaffung GmbH (BBG). Impfstoffe stehen spätestens mit Anfang Oktober flächendeckend zur Verfügung. Wir informieren Sie, sobald weitere Details feststehen.
Wir freuen uns darauf, in der Impfsaison 2024/2025 mit Ihnen gemeinsam den Schutz vor der echten Grippe in Österreich weiter auszubauen!
Impfsaison 2023/2024
4.700 Arztpraxen nahmen am Öffentlichen Impfprogramm Influenza teil, davon
- rund 81 % aus dem Bereich Allgemeinmedizin,
- rund 8 % aus dem Bereich Kinder- und Jugendheilkunde.
Zusätzlich gab es rund 4.500 Impfstoff-Bestellungen von Betrieben, die ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein Impfangebot machten.
Das Influenza-Impfprogramm wirkte sich positiv auf die Nachfrage aus: Die Impfungen stiegen in der Saison 2023/2024 laut Einträgen in den e-Impfpass deutlich an.
- Impfsaison 2023/2024: Wie wird der Impfstich abgerechnet?
Abrechnung über Krankenversicherungsträger
- Sie rechnen direkt mit dem jeweiligen Krankenversicherungsträger bzw. der Krankenfürsorgeanstalt ab.
- Sie erhalten pro Impfstich ein Impfhonorar von 15,00 Euro. Der Selbstbehalt von 7,00 Euro ist Teil des Honorars und verbleibt bei der Ärztin bzw. beim Arzt. Eine private Abrechnung des Impfstichs bzw. eine Zuzahlung sind nicht zulässig.
Zwei Abrechnungspositionen
- Abrechnungsposition INFLU0: 8,00 Euro – gilt, wenn ein Selbstbehalt in Höhe von 7,00 Euro von der impfenden Ärztin bzw. vom impfenden Arzt einzuheben ist (Abrechnungsposition von 8,00 Euro plus Selbstbehalt von 7,00 Euro = 15,00 Euro
- Abrechnungsposition INFLU1: 15,00 Euro – gilt, wenn kein Selbstbehalt durch die Ärztin bzw. dem Arzt einzuheben ist
Die Abrechnungspositionen gelten auch für Wahlärztinnen und Wahlärzte mit Vertragspartnernummer.oben.
Ärztinnen und Ärzte ohne Möglichkeit zur elektronischen Abrechnung mit der Sozialversicherung
Dies betrifft Wahlärztinnen und Wahlärzte ohne Vertragspartnernummer bzw. Vertragsärztinnen und Vertragsärzte von Krankenfürsorgeeinrichtungen ohne direkte Abrechnungsmöglichkeit.
Sie rechnen mittels Sammelabrechnung ab und laden diese unter www.gesundheitskasse.at/daten-wa hoch. Eine Vorlage für die Sammelabrechnung steht ebenfalls unter diesem Link zur Verfügung.
Fachärztinnen und Fachärzte für Kinder- und Jugendheilkunde
Sie können auch Impfstiche für Erwachsene mit der Sozialversicherung abrechnen.
Abrechnung von Nicht-Versicherten oder rein privat Versicherten
- Sozialversicherungsnummer vorhanden: Nicht-Versicherte und rein privat Versicherte sind mit dieser Versicherungsnummer über die ÖGK abzurechnen.
- Keine Sozialversicherungsnummer vorhanden: die Abrechnung erfolgt unter Angabe des Namens und des Geburtsdatums der geimpften Person. Bei elektronischer Abrechnung ist das Feld der Versicherungsnummer (VSNR) in der Form 0000TTMMJJ zu befüllen.
Eine e-card-Steckung ist für diesen Personenkreis nicht erforderlich.
Fragen zur Abrechnung
Bei Fragen zur Abrechnung wenden Sie sich bitte an die regionalen Kontaktpersonen beim jeweiligen Krankenversicherungsträger. Kontakte für die ÖGK finden Sie ganz oben auf dieser Seite (klicken Sie den Button „Fragen zur Abrechnung der Impfstiche“).
Dateien
- Teilnahmebedingungen Impfsaison 2023/2024 (PDF, 225 KB)
Bedingungen der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) für die Bestellung des Influenza-Impfstoffes im Rahmen des Österreichischen Impfprogrammes (ÖIP)