In welchen Impfsettings können niedergelassene Ärztinnen und Ärzte impfen?
- in Ordinationen
- im Rahmen von Hausbesuchen
- in Betrieben (bitte beachten Sie dazu die speziellen Konditionen für betriebliche Impfungen)
- in Alters- und Pflegeheimen
- in stationären oder teilstationären Einrichtungen wie z. B. in Kur- und Reha-Anstalten, Tagesstrukturen und Wohnheimen für Menschen mit Beeinträchtigung und vergleichbaren Einrichtungen
Sie können in allen Fällen das Impfhonorar mit der Sozialversicherung abrechnen ausgenommen Impfungen in Betrieben.
Laufend aktualisierte Infos zu betrieblichen Mitarbeiterimpfungen und Impfungen in Alters- und Pflegeheimen….
Ja, das Stecken der e-card für die Influenza-Impfung ist problemlos möglich - auch innerhalb desselben Quartals in einer Kassenordination derselben Fachrichtung. Die Grundleistungsvergütung ist davon nicht betroffen. Voraussetzung dafür ist, dass nur die Impfung abgerechnet wird. Bitte stecken Sie mit der e-card „Zuweisung“.
Nicht alle Menschen haben eine „Stammordination“ oder eine Hausärztin bzw. einen Hausarzt, wo sie die kostenlose Impfung erhalten können. Für diese Personen kann es schwierig werden, eine Ordination zu finden, in der sie sich impfen lassen können.
Eine möglichst vollständige Liste der am „Öffentlichen Impfprogramm“ teilnehmenden Ordinationen ist für die Betroffenen eine große Unterstützung.
Wir ersuchen Sie daher, im Rahmen Ihrer Möglichkeiten ausnahmsweise auch Patientinnen und Patienten zu impfen, die keine „Stammpatienten“ sind. Bitte beachten Sie daher Folgendes:
- In Ihrem Nutzerprofil im e-Impfshop der Bundesbeschaffung GmbH aktiviert ein Häkchen die Zustimmung zur Veröffentlichung Ihrer Ordinationsdaten (Name und Standort der Ordination) auf www.gesundheitskasse.at. Patientinnen und Patienten können sich dort informieren, ob eine „Wunsch-Ordination“ am Impfprogramm teilnimmt bzw. eine teilnehmende Ordination in ihrer Region finden.
- Sie können durch Anklicken des Häkchens die Veröffentlichung Ihrer Daten jederzeit (auch während der Impfsaison) in Ihren Profildaten widerrufen bzw. erneut ermöglichen. Eine Änderung wird einmal wöchentlich wirksam, denn in diesem Abstand wird die Liste der am „Öffentlichen Impfprogramm“ teilnehmenden Ordinationen online aktualisiert.