Die Zeckenschutz-Impfung gegen FSME ist zwar grundsätzlich privat zu zahlen, ÖGK-Versicherte erhalten jedoch einen Kostenzuschuss.
Zeckenschutzimpfung (FSME)
- Wie viel kostet eine Zeckenschutzimpfung?
In Österreich müssen Sie die Zeckenschutzimpfung selbst bezahlen.
Die Kosten setzen sich aus zwei Teilen zusammen:- Impfstoff: Den Preis erfahren Sie in Ihrer Apotheke.
- Impfhonorar (Kosten Impfstich): Ihre Ärztin oder Ihr Arzt bestimmt den Preis selbst.
- Wie hoch ist der Kostenzuschuss und wer bekommt ihn?
- Im Jahr 2026 beträgt der Zuschuss zur Zeckenschutz-Impfung 4,80 Euro pro Person und Impfung.
- Den Zuschuss bekommen alle ÖGK-Versicherten und ihre mitversicherten Angehörigen.
- Wie bekomme ich den Kostenzuschuss zur Zeckenschutz-Impfung?
Abzug des Kostenzuschusses bei der Bezahlung
In vielen Fällen wird der Zuschuss direkt bei der Bezahlung des Impfstoffs berücksichtigt. Das heißt: Die Apotheke oder der Arzt / die Ärztin ziehen ihn gleich ab. Dann müssen Sie keinen Antrag stellen. Fragen Sie am besten vor Ort nach!
Kostenzuschuss selbst beantragen
- Online: mit dem Service „Rechnung einreichen“ oder über die App „Meine ÖGK“ (mit ID Austria)
- Per Post: an eine ÖGK-Kundenservicestelle der ÖGK
- Persönlich: direkt in einer Kundenservicestelle der ÖGK
- Per E-Mail: an eine Kundenservicestelle der ÖGK (Achtung: Persönliche Daten werden aus Datenschutzgründen eventuell über andere Kanäle beantwortet)
Hier finden Sie unsere Kundenservicestellen.
- Welche Unterlagen muss ich für den Kostenzuschuss einreichen?
Für den Kostenzuschuss müssen Sie folgende Dokumente mitschicken oder hochladen:
- Rechnung für Impfstoff und Impfstich (Original oder Scan)
- Zahlungsnachweis (z. B. Kontoauszug, Kassenbeleg)
- Kurzes Begleitschreiben mit
- Name
- Versicherungsnummer
- Bankverbindung
Das Begleitschreiben ist nur nötig, wenn Sie den Antrag per Post, E-Mail oder persönlich einreichen – nicht aber beim Hochladen der Rechnung im Online-Portal.
- Zeckenschutz-Impfung in Betrieben
Manche Betriebe bieten Zeckenschutzimpfungen für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an.
In diesem Fall kann der Betrieb den Zuschuss beantragen.Dazu muss der Betrieb Folgendes einreichen:
- eine Liste mit den Namen, Sozialversicherungsnummern und Unterschriften der geimpften Personen (nur ÖGK-Versicherte!)
- die Rechnung für den Impfstoff und den Zahlungsnachweis.
Achtung Datensicherheit!
- Der Antrag des Betriebs muss per Post oder persönlich bei einer ÖGK-Kundenservicestelle eingereicht werden.
- Eine Einreichung per E-Mail ist nicht erlaubt, weil dabei personenbezogene Daten des Personals übermittelt werden.
Links
www.gesundheit.gv.at
Informationen zu FSME
www.wobinichrichtig.at
Informationen zu Zeckenstichen
www.gesundheit.gv.at
Informationen zu Borreliose