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Kostenpflichtige Impfungen

Impfungen außerhalb von öffentlichen Impfprogrammen sind privat zu zahlen. Ausnahmen gibt es in Sonderfällen für Personen mit bestimmten Vorerkrankungen. 

Welche Impfungen muss man in Österreich privat zahlen?
  • alle Impfungen, die nicht Teil eines kostenlosen öffentlichen Impfprogramms sind (Impfstoff und Impfhonorar)
  • alle Impfungen von Personen, die in öffentlichen Impfprogrammen in Österreich nicht anspruchsberechtigt sind (z. B. weder sozialversichert noch Wohnsitz; Kriterien für Alter bzw. Vorerkrankung nicht erfüllt, etc.)
Ich habe eine Vorerkrankung (medizinische Indikation). Übernimmt die ÖGK die Kosten für eine Impfung?
  • Nein, grundsätzlich gibt es auch bei Vorerkrankungen keine Kostenerstattung für Impfungen. 
  • Es gibt jedoch (seltene) Ausnahmen, in denen die ÖGK die Kostenübernahme bewilligt. Die ÖGK prüft jeden Einzelfall.
Häufige Fragen (FAQ) zur Kostenübernahme durch die ÖGK
Wie kann ich die Kostenübernahme für eine Impfung von der ÖGK prüfen lassen?
  • Es gibt zwei Möglichkeiten:
     
    1. Bewilligung vor der Impfung einholen (empfohlen):
       
      • Die Arztpraxis lässt den Impfstoff für Sie von der ÖGK bewilligen. Kassenpraxen und viele Wahlarztpraxen haben die technische Möglichkeit dafür. Sie erhalten ein Rezept (elektronisch oder in Papierform), mit dem Sie den Impfstoff gegen Rezeptgebühr beziehen können. Fragen Sie vor dem Bezahlen in der Apotheke nach, ob die Bewilligung im Rezept ersichtlich ist.

        oder 
      • Sie reichen selbst das ärztliche Rezept samt Befunden bei der ÖGK ein (nur bei Wahlarztrezepten!). Die ÖGK übermittelt Ihnen die Entscheidung. 

        Bei einer Zusage der ÖGK können Sie den Impfstoff in der Apotheke gegen Rezeptgebühr beziehen.

        Achtung:
        Verwenden Sie kein ärztliches Rezept mit der Kennzeichnung „privat“. 

    2. Bewilligung nach selbst bezahlter Impfung nachträglich einholen


      Sie reichen folgende Unterlagen bei der ÖGK ein:
      • medizinische Befunde
      • eingelöstes Wahlarztrezept 
      • Rechnung für den Impfstoff inkl. Zahlungsbestätigung

        Bei einer Zusage erhalten Sie einen Teil der Kosten zurück.

Kann ich die Rechnung für das Impfhonorar der Arztpraxis zur Kostenerstattung einreichen?

Ja, sofern die Kosten für den Impfstoff bewilligt wurden. Allerdings gelten derzeit noch bundeslandspezifische Regelungen.

Wie reiche ich meine Unterlagen zur Kostenerstattung ein?
  • Elektronisch …
    • über unser Kontakt-Webformular (Klick auf „Allgemeine Anfrage“),
    • über „Meine ÖGK“: App oder Webbrowser, 

oder … 

  • persönlich am Schalter,
  • per Post. 

             Eine Übermittlung per E-Mail empfehlen wir aus Datenschutzgründen nicht. 

Mein Arbeitgeber verlangt eine Impfung. Übernimmt die ÖGK die Kosten?

Nein, in manchen Fällen ist jedoch der Betrieb verpflichtet, die Kosten zu übernehmen. Dies gilt dann, wenn die gesetzlich vorgeschriebene individuelle Arbeitsplatzevaluierung ein erhöhtes Infektionsrisiko für Ihren Arbeitsplatz feststellt. Bitte fragen Sie intern in Ihrem Betrieb, z. B. den Betriebsrat oder die zuständige Arbeitsmedizinerin bzw. den zuständigen Arbeitsmediziner.

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