Impfungen aus öffentlichen Impfprogrammen sind kostenlos. Vor allem für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 15. Lebensjahr gibt es ein umfangreiches Impfangebot.
Kostenlose Impfungen für Kinder
- Welche Impfungen sind für Kinder und Jugendliche kostenlos?
Nationales Kinderimpfprogramm:
- Masern-Mumps-Röteln
- Rotavirus
- 6-fach Impfung gegen Diphtherie-Tetanus-Polio-Keuchhusten-Hepatitis B-Haemophilus influenzae Typ B
- 4-fach Impfung gegen Diphtherie-Tetanus-Polio-Keuchhusten
- Pneumokokken
- Meningokokken ACWY
- Hepatitis B
- HPV - Humane Papillomaviren
- RSV - Respiratorisches Synzytial-Virus
Bitte fragen Sie wegen der genauen Altersgrenzen Ihre Ärztin bzw. Ihren Arzt.
Weitere kostenlose Impfungen für Kinder und Erwachsene:
- Grippe (Influenza)
- COVID-19
Öffentliche Impfprogramme werden von Bund, Ländern und Sozialversicherungen gemeinsam finanziert.
- Wer hat Anspruch auf kostenlose Impfungen?
In der Regel sind dies…
- Kinder und Jugendliche, die in Österreich sozialversichert sind, und/oder
- einen Wohnsitz in Österreich haben.
Für Impfungen im Rahmen des Kinderimpfprogramms kann es im jeweiligen Bundesland im Einzelfall zu abweichenden Regeln kommen.
- Gelten Altersgrenzen für kostenlose Impfungen?
- Ja. Manche Impfungen sind bis zum vollendeten 15. Lebensjahr kostenlos, für gewisse Impfungen gelten andere Altersgrenzen. Fragen Sie Ihre Ärztin bzw. Ihren Arzt.
Kostenlos über das vollendete 15. Lebensjahr hinaus sind:
- HPV-Impfung: kostenlos bis zum vollendeten 21. Lebensjahr
- Influenza (Grippe) und COVID-19: kostenlos für alle Altersgruppen.
- Wo kann ich mein Kind impfen lassen?
- In einer Arztpraxis (z. B. für Allgemeinmedizin oder Kinderheilkunde)
- In der Schule, wenn dort Schulimpfungen angeboten werden (Infos erhalten Sie von der Schule)
- In öffentlichen Impfstellen (z. B. von Ländern, Magistraten oder Sozialversicherungen)
Fragen Sie vorher nach, ob die Impfung im Rahmen des Kinderimpfprogramms kostenlos angeboten wird.
- Muss ich die e-card meines Kindes mitbringen?
- Ja. Die e-card ist bei der Impfung erforderlich.
- Wenn Ihr Kind nicht sozialversichert ist bzw. keine e-card hat, müssen Sie auf Anfrage einen Wohnsitz Ihres Kindes in Österreich nachweisen können (gültiger Meldezettel).
- Was tun, wenn die gewünschte Ordination nicht am Impfprogramm teilnimmt?
- Wenden Sie sich an eine andere Ordination/Impfstelle.
- Bitte beachten Sie: Wenn Sie Impfstoff privat auf eigene Rechnung kaufen, gibt es keine Kostenerstattung.
- Was tun, wenn der kostenlose Impfstoff aus dem Impfprogramm in der gewünschten Ordination vorübergehend nicht verfügbar ist?
- Fragen Sie in einer anderen Ordination nach, ob dort Impfstoff aus dem Impfprogramm verfügbar ist oder warten Sie zu, bis der Impfstoff wieder verfügbar ist.
- Bitte beachten Sie: Wenn Sie Impfstoff privat auf eigene Rechnung kaufen, gibt es keine Kostenerstattung.
- Darf mir eine Arztpraxis ein Impfhonorar verrechnen?
- Nein. Impfungen, die im Rahmen des Kinderimpfprogramms oder anderer öffentlicher Impfprogramme durchgeführt werden, sind immer kostenlos. Das bedeutet: Sowohl der Impfstoff als auch die Durchführung der Impfung sind für Ihr Kind gratis.
- Wichtig! Wenn Ihr Kind mit einem privat gekauften Impfstoff (außerhalb des öffentlichen Impfprogramms) geimpft wird, müssen Sie das Impfhonorar selbst bezahlen. Die ÖGK erstattet keine Kosten – weder für den Impfstoff noch für das Impfhonorar.
Links
www.sozialministerium.at
Kostenfreies Kinderimpfprogramm
www.gesundheit.gv.at
Impfungen für Säuglinge und Kleinkinder
www.gesundheit.gv.at
Impfungen für Schulkinder