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Kostenlose Impfungen für Kinder

Impfungen aus öffentlichen Impfprogrammen sind kostenlos. Vor allem für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 15. Lebensjahr gibt es ein umfangreiches Impfangebot. 

Welche Impfungen sind für Kinder und Jugendliche kostenlos?

Nationales Kinderimpfprogramm: 

  • Masern-Mumps-Röteln 
  • Rotavirus
  •  6-fach Impfung gegen Diphtherie-Tetanus-Polio-Keuchhusten-Hepatitis B-Haemophilus influenzae Typ B
  • 4-fach Impfung gegen Diphtherie-Tetanus-Polio-Keuchhusten
  •  Pneumokokken
  • Meningokokken ACWY
  • Hepatitis B
  • HPV - Humane Papillomaviren
  • RSV - Respiratorisches Synzytial-Virus  

Bitte fragen Sie wegen der genauen Altersgrenzen Ihre Ärztin bzw. Ihren Arzt. 


Weitere kostenlose Impfungen für Kinder und Erwachsene: 

  • Grippe (Influenza)  
  • COVID-19 


Öffentliche Impfprogramme werden von Bund, Ländern und Sozialversicherungen gemeinsam finanziert.

Wer hat Anspruch auf kostenlose Impfungen?

In der Regel sind dies… 

  • Kinder und Jugendliche, die in Österreich sozialversichert sind, und/oder
  • einen Wohnsitz in Österreich haben. 

Für Impfungen im Rahmen des Kinderimpfprogramms kann es im jeweiligen Bundesland im Einzelfall zu abweichenden Regeln kommen.

Gelten Altersgrenzen für kostenlose Impfungen?
  • Ja. Manche Impfungen sind bis zum vollendeten 15. Lebensjahr kostenlos, für gewisse Impfungen gelten andere Altersgrenzen. Fragen Sie Ihre Ärztin bzw. Ihren Arzt.  

Kostenlos über das vollendete 15. Lebensjahr hinaus sind:  

  • HPV-Impfung: kostenlos bis zum vollendeten 21. Lebensjahr 
  • Influenza (Grippe) und COVID-19: kostenlos für alle Altersgruppen.

Wo kann ich mein Kind impfen lassen?
  • In einer Arztpraxis (z. B. für Allgemeinmedizin oder Kinderheilkunde) 
  • In der Schule, wenn dort Schulimpfungen angeboten werden (Infos erhalten Sie von der Schule) 
  • In öffentlichen Impfstellen (z. B. von Ländern, Magistraten oder Sozialversicherungen) 

Fragen Sie vorher nach, ob die Impfung im Rahmen des Kinderimpfprogramms kostenlos angeboten wird.

Muss ich die e-card meines Kindes mitbringen?
  • Ja. Die e-card ist bei der Impfung erforderlich.  
  • Wenn Ihr Kind nicht sozialversichert ist bzw. keine e-card hat, müssen Sie auf Anfrage einen Wohnsitz Ihres Kindes in Österreich nachweisen können (gültiger Meldezettel).
Was tun, wenn die gewünschte Ordination nicht am Impfprogramm teilnimmt?
  • Wenden Sie sich an eine andere Ordination/Impfstelle.
  • Bitte beachten Sie: Wenn Sie Impfstoff privat auf eigene Rechnung kaufen, gibt es keine Kostenerstattung.
Was tun, wenn der kostenlose Impfstoff aus dem Impfprogramm in der gewünschten Ordination vorübergehend nicht verfügbar ist?
  • Fragen Sie in einer anderen Ordination nach, ob dort Impfstoff aus dem Impfprogramm verfügbar ist oder warten Sie zu, bis der Impfstoff wieder verfügbar ist.  
  • Bitte beachten Sie: Wenn Sie Impfstoff privat auf eigene Rechnung kaufen, gibt es keine Kostenerstattung.
Darf mir eine Arztpraxis ein Impfhonorar verrechnen?
  • Nein. Impfungen, die im Rahmen des Kinderimpfprogramms oder anderer öffentlicher Impfprogramme durchgeführt werden, sind immer kostenlos. Das bedeutet: Sowohl der Impfstoff als auch die Durchführung der Impfung sind für Ihr Kind gratis. 
  • Wichtig! Wenn Ihr Kind mit einem privat gekauften Impfstoff (außerhalb des öffentlichen Impfprogramms) geimpft wird, müssen Sie das Impfhonorar selbst bezahlen. Die ÖGK erstattet keine Kosten – weder für den Impfstoff noch für das Impfhonorar.

LinksLinks

  • www.sozialministerium.at
  • Kostenfreies Kinderimpfprogramm

  • www.gesundheit.gv.at
  • Impfungen für Säuglinge und Kleinkinder

  • www.gesundheit.gv.at
  • Impfungen für Schulkinder

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