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Kostenlose Impfungen für Erwachsene

Impfungen aus öffentlichen Impfprogrammen sind kostenlos. Erfahren Sie, wer unter welchen Bedingungen kostenlose Impfungen erhalten kann.

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Antrag auf Kostenerstattung
Welche Impfungen sind für Erwachsene kostenlos?

Für Erwachsene und Jugendliche ab 15 Jahren gibt es derzeit folgende kostenlose Impfungen: 

  • Grippe (Influenza): alle Altersgruppen 
  • COVID-19: alle Altersgruppen 
  • Mumps-Masern-Röteln (MMR): alle Altersgruppen 
  • HPV (Humane Papillomaviren): bis zum vollendeten 21. Lebensjahr, zusätzlich bis Ende Juni 2026 auch bis zum vollendeten 30. Lebensjahr als Nachholimpfung (ausschließlich Zweitimpfungen) 
  • Gürtelrose: ab 60 Jahren und Risikogruppen 
  • Pneumokokken: ab 60 Jahren und Risikogruppen 

 

Die Kosten für die Impfungen tragen Bund, Länder und Sozialversicherungen gemeinsam.

Hinweise für Personen unter 60 Jahren (Risikogruppen)

Folgende Impfungen erhalten Sie unter 60 Jahren nur dann kostenlos, wenn Sie eine relevante Vorerkrankung laut „Impfplan Österreich“ haben:

  • Gürtelrose
  • Pneumokokken 

Fragen Sie Ihre Ärztin bzw. Ihren Arzt.

Muss ich einen Nachweis meiner Vorerkrankung zur Impfstelle mitbringen?

Sie benötigen einen geeigneten schriftlichen Nachweis Ihrer Vorerkrankung bzw. medizinischen Indikation. Die Ärztin bzw. Arzt beurteilt auf Basis des nationalen „Impfplans Österreich“, ob Sie Anspruch auf die kostenlose Impfung haben.   

  • Arztpraxen bzw. Impfstellen mit Zugang zu Ihrer „Elektronischen Gesundheitsakte“ (ELGA): Nachweise Ihrer Vorerkrankung können online vor Ort eingesehen werden. 
  • Impfstellen ohne Zugang zur Ihrer „Elektronischen Gesundheitsakte“ (ELGA)
    • Bringen Sie einen geeigneten schriftlichen Nachweis Ihrer Vorerkrankung mit, z. B. Befund, Arztbrief, gültiges Rezept einer Dauermedikation etc. 
    • Keinen Zugang zur ELGA haben z. B. öffentliche Impfstellen/Impfstraßen oder Impfstellen in Betrieben.

Wer hat Anspruch auf kostenlose Impfungen?

In der Regel sind das.. 

  • Personen, die in Österreich sozialversichert sind, und/oder
  • einen Wohnsitz in Österreich haben.
Wo kann ich mich kostenlos impfen lassen?
  • In Arztpraxen
  • In öffentlichen Impfstellen (z. B. von Ländern, Magistraten oder Sozialversicherungen) 

Fragen Sie vorher, ob die Praxis oder Impfstelle am kostenlosen Impfprogramm teilnimmt und ob der Impfstoff verfügbar ist. 

Zur Impfstellen Suche ...

Muss ich meine e-card mitbringen?
  • Ja. Die e-card ist bei der Impfung erforderlich. 
  • Wenn Sie nicht sozialversichert sind bzw. keine e-card haben, müssen Sie auf Anfrage einen Wohnsitz in Österreich nachweisen können (gültiger Meldezettel und amtlicher Lichtbildausweis).
Was tun, wenn der kostenlose Impfstoff aus dem Impfprogramm in der gewünschten Ordination vorübergehend nicht verfügbar ist?
  • Fragen Sie in einer anderen Ordination, ob dort Impfstoff aus dem Impfprogramm verfügbar ist oder warten Sie zu, bis der Impfstoff wieder verfügbar ist.  
  • Bitte beachten Sie: Wenn Sie Impfstoff privat auf eigene Rechnung kaufen, gibt es keine Kostenerstattung.
Darf mir eine Arztpraxis ein Impfhonorar verrechnen?
  • Nein. Impfungen, die im Rahmen eines öffentlichen Impfprogramms durchgeführt werden, sind immer kostenlos. Das bedeutet: Sowohl der Impfstoff als auch die Durchführung der Impfung sind für Sie gratis.
  • Wichtig! Wenn Sie mit einem privat gekauften Impfstoff (außerhalb des öffentlichen Impfprogramms) geimpft werden, müssen Sie das Impfhonorar selbst bezahlen. Die ÖGK erstattet keine Kosten – weder für den Impfstoff noch für das Impfhonorar.

LinksLinks

  • Impfungen

  • www.gesundheit.gv.at
  • Reiseimpfungen

  • www.gesundheit.gv.at
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1100 Wien

Tel. +43 5 0766-0

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