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ÖGK setzt Empfehlungen des Rechnungshofes bereits um

Weitere Leistungen für Versicherte angeglichen und ausgebaut, Prüfungsausschuss wurde eingesetzt.


Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) nimmt die Empfehlungen des Rechnungshofes sehr ernst und hat seit Übermittlung des Rohberichts bereits jene Vorschläge aufgegriffen, die im eigenen Wirkungsbereich liegen, und diese auch umgesetzt. Ziel der ÖGK ist es effizienter und besser zu werden.

Im Herbst 2022 wurden weitere Schritte für österreichweit gleiche Leistungen für alle ÖGK-Versicherten gesetzt. So wurde etwa ein Gesamtvertrag für Hebammen beschlossen und die Versorgung auf höchstem Niveau ausgebaut. Auch im Bereich der Augenoptik gibt es einen neuen Gesamtvertrag, durch den Leistungen österreichweit vereinheitlicht werden. Für Versicherte, die krankheitsbedingt auf eine Perücke angewiesen sind, wurden die Regelungen mit Hilfe eines Gesamtvertrages österreichweit angeglichen und flächendeckend ausgebaut. Sie erhalten nach medizinisch festgelegten Indikationen diese Leistungen ohne Zuzahlung.

Die Forderung der Prüferinnen und Prüfer nach einem Kontrollgremium ist von der ÖGK aufgenommen worden. Der neu eingerichtete Prüfungsausschuss der ÖGK hat in den vergangenen Monaten bereits mehrfach getagt.

Neben Ausbau und Garantie für österreichweit einheitliche Leistungen wird die ÖGK die Verbesserungsvorschläge des RH umsetzen und durch die Fusion gewonnene Synergieeffekte im Verwaltungsbereich nutzen. Die gewonnenen Effizienzpotenziale werden bereits jetzt genutzt, das gelingt mit geringerem Personalaufwand als vor der Fusion - trotz Zuwachs an Tätigkeitsfeldern und pandemiebedingtem Mehraufwand.

Zuletzt aktualisiert am 24. April 2023