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Erster und letzter Tag der Beschäftigung: Richtig melden

Veröffentlichung: Magazin DGservice Nr. 4/Dezember 2022


Wie bei einer monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung (mBGM) für kürzer als einen Monat der erste und der letzte Tag der Beschäftigung richtig zu melden sind, erfahren Sie im folgenden Beitrag. 

Der erste und der letzte Tag einer kürzer als einen Monat vereinbarten Beschäftigung sind auf der mBGM anzugeben. Die Felder "Erster Tag der kürzer als ein Monat vereinbarten Beschäftigung" und "Letzter Tag der kürzer als ein Monat vereinbarten Beschäftigung" sind entsprechend zu befüllen. 

Beispiel:

  • Beschäftigungsverhältnis vom 16.01. bis 30.01.

Lösung:

  • Bei der mBGM für Jänner ist der erste Tag der Beschäftigung mit "16" und der letzte Tag der Beschäftigung mit "30" anzugeben.


Erstreckt sich eine kürzer als einen Monat vereinbarte Beschäftigung über zwei Beitragszeiträume, sind zwei mBGM erforderlich. Für den zweiten Beitragszeitraum ist als erster Tag der Beschäftigung "01" anzugeben.

Beispiel:

  • Beschäftigungsverhältnis vom 16.01. bis 03.02.

Lösung:

  • Bei der mBGM für Jänner ist der erste Tag der Beschäftigung mit "16" und der letzte Tag der Beschäftigung mit "31" anzugeben.
  • Bei der mBGM für Februar ist der erste Tag der Beschäftigung mit "01" und der letzte Tag der Beschäftigung mit "03" zu belegen. 


Im Falle von krankheitsbedingten Unterbrechungen (zum Beispiel bei Krankengeldbezug) ist jedoch darauf zu achten, dass jener Tag als erster Tag der Beschäftigung angegeben wird, der dem Ende des Krankengeldanspruches folgt. 

Beispiel:

  • Beschäftigungsverhältnis vom 22.03. bis 14.04.
  • Krankengeldbezug vom 01.04. bis 05.04.

Lösung:

  • Bei der mBGM für März ist der erste Tag der Beschäftigung mit "22" und der letzte Tag der Beschäftigung mit "31" anzugeben.
  • Bei der mBGM für April ist auf Grund des Krankengeldbezuges der erste Tag der Beschäftigung mit "06" und der letzte Tag der Beschäftigung mit "14" zu belegen.


Liegt bei einer kürzer als einen Monat vereinbarten Beschäftigung am Ende des ersten Beitragszeitraumes keine beitragspflichtige Versicherungszeit vor (zum Beispiel bei Krankengeldbezug), ist der letzte Tag der Beschäftigung mit dem letzten Tag der beitragspflichtigen Versicherungszeit anzugeben. 

Beispiel:

  • Beschäftigungsverhältnis vom 22.03. bis 14.04.
  • Krankengeldbezug vom 28.03. bis 31.03.

Lösung: 

  • Bei der mBGM für März ist der erste Tag der Beschäftigung mit "22" und auf Grund des Krankengeldbezuges der letzte Tag der Beschäftigung mit "27" anzugeben.
  • Bei der mBGM für April ist der erste Tag der Beschäftigung mit "01" und der letzte Tag der Beschäftigung mit "14" zu belegen.


Im Falle einer Urlaubsersatzleistung ist der letzte Tag der Beschäftigung mit dem Ende der Urlaubsersatzleistung anzugeben. 

Beispiel:

  • Beschäftigungsverhältnis vom 08.03. bis 06.04.
  • Urlaubsersatzleistung vom 07.04. bis 08.04.

Lösung: 

  • Bei der mBGM für März ist der erste Tag der Beschäftigung mit "08" und der letzte Tag der Beschäftigung mit "31" anzugeben.
  • Bei der mBGM für April ist der erste Tag der Beschäftigung mit "01" und auf Grund der Urlaubsersatzleistung der letzte Tag der Beschäftigung mit "08" zu belegen.


Infos zu den Datenfeldern der mBGM für ­kürzer als einen Monat vereinbarte Beschäftigung finden Sie unter dem Link in der Rubrik "Mehr zum Thema".

Autorin: Mag. a (FH) Karina Sandhofer/ÖGK