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Sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen eines Streiks

Veröffentlichung: 05.12.2022


Die österreichische Gesetzgebung nimmt zum "Arbeitskampf" eine neutrale Haltung ein. Dies bedeutet, dass der Arbeitskampf zwar rechtlich nicht geschützt, aber auch nicht verboten ist.

Da Streiks in Österreich bisher sehr selten waren, ist die Rechtsprechung dazu auch nur wenig ausgeprägt.

Generell gilt, dass durch einen Streik der Arbeitsvertrag nicht automatisch beendet wird.

Ob ein Streik bzw. dessen Auswirkungen zu einem Verlust von Entgeltansprüchen führt, ist arbeitsrechtlich zu beurteilen. Für Detailauskünfte wenden Sie sich bitte im Anlassfall an die jeweilige Interessenvertretung.

Kommt es zu einem Verlust des Entgeltanspruches, verringert sich die Beitragsgrundlage. Aus pragmatischen Gründen wird seitens der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) bei sehr kurzen Entgeltunterbrechungen (bis zu drei Tage) von einer Ab- und anschließenden Wiederanmeldung abgesehen (E-MVB 011-01-00-007). Der Krankenversicherungsschutz bleibt bei einer Unterbrechung der Pflichtversicherung im Regelfall aufrecht (Schutzfrist).

Besteht kein Entgeltanspruch, leisten die Interessenvertretungen der Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer mitunter eine "Streikunterstützung“ bzw. ein "Streikgeld“. Dieses stellt in der Sozialversicherung einen beitragsfreien Bezug dar.