Die Grippe (Influenza) ist eine oft unterschätzte Krankheit. Sie tritt meist schlagartig auf, verursacht Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen, Schnupfen, Husten oder eine allgemeine Kreislaufschwäche. Eine Impfung kann helfen und ist besonders für bestimmte Risikogruppen zu empfehlen.
Grippeimpfung 2023/2024
Grippeimpf-Hotline
Im Herbst 2023 startet das österreichweit einheitliche „Öffentliche Grippeimpfprogramm Influenza“.
Im Rahmen dieses Impfprogramms ist ab 2. Oktober 2023 eine Grippeimpfung in den Gesundheitszentren der ÖGK möglich.
- Wer kann sich im Rahmen des neuen öffentlichen Impfprogramms gegen Grippe (Influenza) impfen lassen?
Das Impfprogramm steht der österreichischen Gesamtbevölkerung offen – unabhängig davon, wie und wo jemand krankenversichert ist.
- Wie viel kostet die Grippeimpfung? (Selbstbehalt)
- Es ist ein Selbstbehalt von 7 Euro zu bezahlen.
- Ausgenommen vom Selbstbehalt sind
- Personen mit Rezeptgebührenbefreiung – das gilt auch für Personen, die die Rezeptgebührenobergrenze erreicht haben und deshalb befreit sind.
- Kinder und Jugendliche vor dem 18. Geburtstag
- Personen, die sich im Rahmen einer betrieblichen Mitarbeiterimpfung gegen Grippe impfen lassen, sofern der Betrieb am öffentlichen Grippeimpfprogramm teilnimmt.
- Den Selbstbehalt hebt in der Regel die Ärztin bzw. der Arzt ein.
- Wie ist der Selbstbehalt zu bezahlen?
Bitte klären Sie die Zahlungsmodalitäten mit Ihrer Ärztin bzw. Ihrem Arzt.
- Wo kann ich mich gegen Grippe impfen lassen?
- Das öffentliche Grippeimpfprogramm findet vorwiegend in Arztpraxen (sowohl Kassen- als auch Wahlarztpraxen) und Betrieben statt, sowie in Alters- und Pflegeheimen.
- Wenn Sie in eine Arztpraxis impfen gehen: Fragen Sie vorab nach, ob Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt am öffentlichen Grippeimpfprogramm teilnimmt.
- In manchen Fällen werden auch in Einrichtungen der Landesregierungen und Magistrate (z. B. Gesundheitsämter) Grippeimpfungen angeboten. Dies ist jedoch regional bzw. nach Bundesland unterschiedlich. Bitte fragen Sie vor Ort nach.
- Ab 2. Oktober 2023: Grippeimpfung in Gesundheitszentren der ÖGK. Die Anmeldung ist ab sofort online möglich:
- Muss ich meine e-card zur Impfung mitbringen?
Ja.
- Welcher Impfstoff steht zur Verfügung?
- für Personen aller Altersgruppen: inaktivierter, tetravalenter Impfstoff (Totimpfstoff)
- für Seniorinnen und Senioren ab 65 Jahren: adjuvantierter Impfstoff
- für Kinder und Jugendliche ab dem zweiten Geburtstag: nasaler Lebendimpfstoff (kein Impfstich, wird mit Spray verabreicht)
- Wird meine Impfung eingetragen?
- Ja. Die Ärztin bzw. der Arzt muss die Grippeimpfung verpflichtend in den elektronischen Impfpass eintragen. Das gilt auch bei Personen, die auf eigenen Wunsch nicht an der Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) teilnehmen.
- Wenn Sie zusätzlich einen Eintrag in Ihren Papierimpfpass haben wollen, können Sie diesen zur Impfung mitbringen. Der Papierimpfpass ist jedoch keine Voraussetzung für die Impfung.
- Muss ich eine Einverständniserklärung zur Impfung unterschreiben?
Ja. Die Ärztin bzw. der Arzt gibt Ihnen ein Informationsblatt zur Grippeimpfung, das Sie vor dem Impfstich abgeben müssen.
- Muss ich mir den Impfstoff selbst in der Apotheke holen?
Nein, der Impfstoff steht an der jeweiligen Impfstelle zur Verfügung.
- Kann ich mich privat gegen Grippe impfen und die Kosten von der ÖGK erstatten lassen?
Nein, das ist nicht möglich. Die genannten Bedingungen gelten nur für Grippeimpfungen im Rahmen des neuen öffentlichen Grippeimpfprogramms. Arztpraxen und Betriebe, in denen die Impfung verabreicht wird, müssen den Impfstoff über das Programm bestellen und nach festgelegten Bedingungen verimpfen.
- Meine Hausärztin bzw. mein Hausarzt nimmt nicht am öffentlichen Grippeimpfprogramm teil. Wohin kann ich mich wenden?
- Sie können sich an jede beliebige Arztpraxis wenden, die am Impfprogramm teilnimmt – egal, ob es eine Kassenpraxis oder Wahlarztpraxis ist. Die Bedingungen für das öffentliche Grippeimpfprogramm sind überall dieselben. Voraussetzung ist, dass die Ärztin bzw. der Arzt freie Kapazitäten hat.
- Das Wechseln von einer Vertragsarztpraxis in eine andere Vertragsarztpraxis derselben Fachrichtung (z. B. Allgemeinmedizin) während des Quartals ist bei Impfungen problemlos möglich. Es muss nicht wie sonst die e-card dafür freigeschaltet werden.
- In manchen Fällen werden auch in Einrichtungen der Landesregierungen und Magistrate (z. B. Gesundheitsämter) Grippeimpfungen angeboten. Dies ist jedoch regional bzw. nach Bundesland unterschiedlich. Bitte fragen Sie vor Ort nach.
- Wie kommen nicht mobile, pflegebedürftige Personen zu einer Grippeimpfung?
- Bewohnerinnen und Bewohner von Alters- und Pflegeheimen: In vielen Fällen organisiert das Heim eine Grippeimpfung im Rahmen des öffentlichen Impfprogramms Influenza. Fragen Sie im Heim nach.
- Nicht mobile, pflegebedürftige Personen, die zuhause gepflegt werden oder deren Altersheim keine Impfaktion organisiert: Bitte wenden Sie sich an Ihre Hausärztin bzw. Ihren Hausarzt. Wenn sie bzw. er am Grippeimpfprogramm teilnimmt, ist die Impfung eventuell im Rahmen eines Hausbesuchs möglich.
- Ich bin gehunfähig. Kann ich für die Fahrt zur Impfung einen bezahlten Krankentransport oder einen Fahrtkostenzuschuss erhalten?
Nein, weil eine Impfung rechtlich nicht als Krankenbehandlung gilt.
- Medizinische Information
Die Grippe („Influenza“) ist eine oft unterschätzte Krankheit, die zu gesundheitlichen Komplikationen führen kann. Eine Impfung ist vor allem für bestimmte Risikogruppen zu empfehlen, z. B. ältere Menschen oder Personen mit bestimmten Vorerkrankungen.
Warum Grippeimpfung?
Grippe (Influenza) wird durch Viren ausgelöst. Sie ist eine ernst zu nehmende Krankheit. Begleiterkrankungen an Herz, Lunge oder zentralem Nervensystem sind möglich und können z. B. für ältere oder geschwächte Menschen gefährlich werden. Vor allem Lungenentzündungen sind häufig.
Welche Symptome hat eine Grippe?
Typisch ist der plötzliche, schlagartige Beginn der Krankheit. Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen, Halsentzündung, Schnupfen, Husten oder allgemeine Kreislaufschwäche sind typische Symptome. Wichtig ist, die Grippe nicht mit einem grippalen Infekt (Erkältung) zu verwechseln. Die Symptome können zwar teilweise ähnlich sein, doch der Verlauf eines grippalen Infekts ist nicht annähernd so schwer. Es gibt selten Komplikationen.
Wie steckt man sich mit der Grippe an?
Grippeviren (Influenzaviren) sind über Tröpfcheninfektion leicht übertragbar, z. B. durch hustende Menschen, Händeschütteln, Haltegriffe, Türschnallen etc. Träger des Influenzavirus sind bereits ein bis zwei Tage vor Auftreten der ersten Symptome und bis zu sieben Tage danach ansteckend.
Eine einfache, aber wichtige Vorbeugung: häufiges und gründliches Händewaschen.
Wie oft soll man sich impfen lassen und wie wirksam ist der Schutz?
Grippeviren verändern sich ständig. Der Impfstoff wird jedes Jahr neu entwickelt und Sie müssen daher jedes Jahr zur Impfung gehen, wenn Sie sich schützen wollen. Der Impfschutz setzt nach ein bis zwei Wochen ein und besteht ca. sechs bis zwölf Monate. Eine Impfung kann eine Ansteckung in den meisten Fällen verhindern. Ein 100-prozentiger Schutz besteht jedoch nicht.
Was ist der richtige Zeitpunkt für die Grippeimpfung?
Idealer Zeitpunkt ist der Herbst, und zwar noch vor Ausbruch der Grippeepidemie. Grundsätzlich kann aber auch zu einem späteren Zeitpunkt geimpft werden.
Welche Risikogruppen sollten sich gegen Grippe impfen lassen?
- Personen ab dem vollendeten 50. Lebensjahr
- Personen mit chronischen Erkrankungen, z. B. Diabetes, Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems oder der Lunge etc.
- Personen, die im Gesundheitssystem arbeiten bzw. die Kontakt zu großen Menschengruppen haben (z. B. in Schulen, Supermärkten etc.)
Kann man eine ausgebrochene Grippe behandeln?
Grippe kann nicht ursächlich, sondern nur symptomatisch behandelt werden, z. B. durch Fiebersenkung, Schmerzreduktion (nur im Rahmen einer ärztlichen Behandlung!). Medikamente, welche den Krankheitsverlauf leicht verkürzen können, wirken nur, wenn man sie sofort nach dem Auftreten der ersten Symptome einnimmt.