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Österreichische
Gesundheitskasse (ÖGK)

Zahnärzte - Kassenvertrag allgemein

Sie sind Zahnärztin oder Zahnarzt mit Kassenvertrag und möchten in Ihrer Ordination zu zweit arbeiten? Dann könnte Jobsharing die richtige Lösung für Sie sein! Das Jobsharing ist für bestimmte Lebenssituationen gedacht, in denen Sie weniger Zeit für Ihre Ordination haben. Sie können zeitlich begrenzt Ihren Kassenvertrag mit einer zweiten Zahnärztin bzw. einem zweiten Zahnarzt teilen. Die rechtliche Grundlage für das Jobsharing bildet eine eigene gesamtvertragliche Vereinbarung zwischen der Sozialversicherung und der Österreichischen Zahnärztekammer.