Ärztinnen und Ärzte mit Kassenvertrag in Oberösterreich müssen bei der Verordnung von Heilmitteln nur in wenigen Fällen eine Bewilligung beim Medizinischen Dienst der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) einholen. Es gibt eine zwischen der ÖGK und der Ärztekammer für Oberösterreich abgeschlossene Heilmittel-Zielvereinbarung gemäß Heilmittel-Bewilligungs- und Kontroll-Verordnung. Diese gilt für alle Medikamente ausgenommen jene, die auf der Individualhaftungsliste stehen.

 

Regeln statt Bewilligungspflicht 

Die Heilmittel-Zielvereinbarung überträgt den Vertragsärztinnen und Vertragsärzten die Kompetenz, aber auch die Verantwortung für die Verordnung von Arzneispezialitäten, für die grundsätzlich eine Bewilligung durch den Medizinischen Dienst der ÖGK vorgesehen ist.

Die Versorgungssicherheit und das Leistungsrecht werden dadurch umgesetzt, dass die Vertragsärztinnen und Vertragsärzte bei ihren Entscheidungen an klare Vorgaben und Regeln gebunden sind. Die Zielvereinbarung gilt jeweils für die Dauer von zwei Jahren, dann ist nach einer Evaluierung über eine Verlängerung zu entscheiden.

Die Grundsätze der ökonomischen Verschreibweise gemäß der entsprechenden Richtlinien und die Dokumentationspflicht (gelbe Box) gelten auch im Rahmen der Zielvereinbarung.  

In unserem Newsletter halten wir Sie über Entwicklungen rund um die Zielsteuerung in Oberösterreich sowie über Änderungen auf der Individualhaftungsliste auf dem Laufenden.   

Dokumente zur Zielvereinbarung

Zielvereinbarung (PDF, 41 KB)

Handbuch zur Zielvereinbarung (PDF, 259 KB) (Stand: 1.1.2020)

8. Zusatzvereinbarung zur Zielvereinbarung (PDF, 912 KB)

7. Zusatzvereinbarung zur Zielvereinbarung (PDF, 1 MB)

6. Zusatzvereinbarung zur Zielvereinbarung (PDF, 1 MB)

5. Zusatzvereinbarung zur Zielvereinbarung (PDF, 78 KB)

4. Zusatzvereinbarung zur Zielvereinbarung (PDF, 20 KB)

3. Zusatzvereinbarung zur Zielvereinbarung (PDF, 20 KB)

2. Zusatzvereinbarung zur Zielvereinbarung (PDF, 23 KB)

1. Zusatzvereinbarung zur Zielvereinbarung (PDF, 27 KB)


Zielvereinbarung anstelle Chefarztpflicht (PDF, 15 KB)