Fragen zum Corona-Virus rund um die Österreichische Gesundheitskasse
Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie gesammelt.
Mutterschaft, Kinderbetreuungsgeld und Co.
- Wie wird das Wochengeld berechnet, wenn ich vor dem Mutterschutz in Kurzarbeit bin?
Zur Berechnung des Wochengeldes werden die Einkünfte vor der Kurzarbeit herangezogen.
- Muss ich Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen im Moment durchführen? Kommt es zu Kürzungen beim Kinderbetreuungsgeld, wenn ich diese nicht durchführen kann?
Es werden keine Kürzungen beim Kinderbetreuungsgeld vorgenommen, wenn die Durchführung der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen für die Eltern aufgrund der Ausgangsbeschränkungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus nicht möglich bzw. zumutbar war (Nachsicht). Dies stellt einen nicht von den Eltern zu vertretenden Grund dar, weshalb der Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld in voller Höhe besteht. Seit dem Wegfall der Ausgangsbeschränkungen werden die Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen in den Arztpraxen wieder in der vorgesehenen Weise durchgeführt.
Wenn die Frist für die Durchführung einer bestimmten Untersuchung nach Wegfall der Ausnahmesituation (ab Anfang Juni 2020) noch offen ist, muss die Durchführung dieser Untersuchung für den Erhalt des vollen Kinderbetreuungsgeldes nachgewiesen werden.
Bitte bedenken Sie, dass trotz der Coronavirus-Situation die Mutter-Kind Pass-Untersuchung für das Kind bzw. die werdende Mutter wichtig ist.
- Kann ich das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld beantragen, wenn ich in den letzten 182 Tagen vor dem Mutterschutz Kurzarbeit hatte?
Die Erfüllung des Erwerbstätigkeitserfordernisses für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld (ea KBG) setzt die 182-tägige Ausübung einer kranken- und pensionsversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit voraus. Hinsichtlich des zeitlichen Ausmaßes dieser Tätigkeit - Vollzeit, Teilzeit oder Kurzarbeit - bestehen keinerlei Einschränkungen.
Daher kann ein Anspruch auf KBG grundsätzlich auch mittels Kurzarbeit erworben werden.
Die vom Arbeitsmarktservice in diesem Zusammenhang gewährte Beihilfe ist als eine dem Bildungsteilzeitgeld vergleichbare und damit unschädliche Leistung aus der Arbeitslosenversicherung zu qualifizieren.
- Wie wird das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld berechnet, wenn ich in den letzten sechs Monaten vor dem Mutterschutz Kurzarbeit hatte?
Das einkommensabhängige KBG wird vom - bei Kurzarbeit gebührenden - Wochengeld berechnet. Zur Berechnung des Wochengeldes werden die Einkünfte vor der Kurzarbeit herangezogen. Durch die Vergleichsrechnung kann das einkommensabhängige KBG auch höher als das Wochengeld ausfallen.
Krankheit, Krankenstand und Krankengeld
- Ich bin aufgrund der aktuellen Gesetzeslage in Quarantäne, soll ich mich krankmelden?
Die Zeit der Quarantäne stellt einen sonstigen Dienstverhinderungsgrund nach dem Epidemiegesetz dar. Die Absonderung erfolgt durch die Gesundheitsbehörden (z.B. Amtsärztin/Amtsarzt) oder von diesen beauftragten Organisationen (z.B. Ärztefunkdienst in Wien), die Ihnen eine Bestätigung über die angeordnete Quarantäne ausstellen. Für diese Zeit wird keine Krankmeldung benötigt.
- Ich möchte mich gesundmelden, wie funktioniert das im Moment?
Grundsätzlich ist die behandelnde Ärztin/der behandelnde Arzt auch für die Gesundmeldung zuständig. Alternativ können Sie sich aber auch über das Online-Service „gesund melden“ auf meinesv.at, über das Online-Formular auf der Website der Österreichischen Gesundheitskasse, per E-Mail oder Telefon gesundmelden. Das Online-Formular finden Sie hier.
- Ich habe einen Termin zur Krankenstandskontrolle, soll ich diesen wahrnehmen?
Krankenstandskontrollen werden derzeit auf das nötigste Maß beschränkt. Für genauere Informationen kontaktieren Sie bitte Ihre zuständige Kundenservicestelle, die Kontaktdaten finden Sie am Vorladebrief oder hier.
- Ich habe Anspruch auf Krankengeld, wie erfolgt die Auszahlung angesichts der aktuellen Lage?
Natürlich erhalten Sie weiterhin Ihr Krankengeld ausbezahlt. Bitte kontaktieren Sie für weitere Informationen Ihre zuständige Kundenservicestelle. Die Kontaktdaten finden Sie hier.
Medikamente, Heilbehelfe, Bewilligungen
- Ich benötige einen Heilbehelf (z.B. saugende Inkontinenz, Stomaversorgung, Diabetesbedarf), wie komme ich zur Bewilligung?
Heilbehelfe bis 1.500 Euro sind derzeit grundsätzlich bewilligungsfrei. Benötigen Sie einen Heilbehelf, der diese Grenze überschreitet, so nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrer Landesstelle auf.
- Ich benötige einen Krankentransport (habe aber keine Corona Symptome), wie gehe ich vor?
Krankentransporte sind derzeit bewilligungsfrei. Nehmen Sie telefonisch Kontakt zu Ihrer behandelnden Ärztin/ Ihrem behandelnden Arzt auf und bitten Sie diese/n, einen „Antrag auf Kostenübernahme für Krankentransport oder Vertragsfahrtendienst“ auszustellen und an das jeweilige Fahrtunternehmen zu übermitteln. Ihr Arzt weiß, was in Ihrem Fall benötigt wird.
- Ich benötige etwas von der Heilmittelausgabe (z.B. Blutzuckermessstreifen), wie komme ich dazu?
Dies betrifft vor allem die Bundesländer Wien, Steiermark und Vorarlberg, in allen anderen Bundesländern wird der Bedarf weiterhin über die Vertragspartner und den bekannten Bestell- und Lieferweg zugestellt.
Wenn Sie Ihren Bedarf bislang bei einer Heilmittelausgabestelle in diesen Bundesländern abgeholt haben, können Sie diesen nun auch mit der Post zugeschickt bekommen. Bitte schicken Sie ein E-Mail oder Fax mit der Verordnung an die entsprechende Stelle in Ihrem Bundesland oder ersuchen Sie Ihre Ärztin/ Ihren Arzt diese Verordnung zu mailen oder zu faxen.
Falls der Bedarf besonders dringend benötigt wird, rufen Sie bitte Ihre Ausgabestelle an und ersuchen Sie, eine Abholung zu ermöglichen. Diese Abholung kann auch durch eine andere Person, die Ihre Versicherungsnummer nennt, erfolgen. Nutzen Sie diese Möglichkeit bitte nur wenn dies unbedingt erforderlich ist.
Sollte es Ihnen in der derzeitigen Situation nicht möglich sein, eine ärztliche Verordnung zu organisieren, erhalten Sie während der Corona-Sondermaßnahmen der Regierung Ihr Diabetikermaterial auch ohne Verordnung zugeschickt. Schicken Sie uns dazu ein E-Mail oder ein Fax das unbedingt folgende Angaben enthalten muss:
- Familienname(n) Vornamen(n) Versicherungsnummer (NNNN TT MM JJ)
- Lieferadresse wohin die Sendung erfolgen soll
- Bekanntgabe, welches Blutzuckermessgerät verwendet wird
- Art des Materials, z.B. Blutzuckerteststreifen sowie Marke und Type
- Anzahl der benötigten Menge unter Berücksichtigung des 3-Monats-Bedarfes
- Telefonnummer für eventuelle Rückfragen
ACHTUNG: Diese Vorgangsweise ist mit der Zeitdauer der Corona-Sondermaßnahmen befristet!
Die Kontakte lauten:Wien
- Heilmittelausgabe Landstrasse
Tel.: 05 07 66- 1140373
Fax: +43 5 0766-1140303
Mail:heilmittelausgabe03@oegk.at
- Heilmittelausgabe Mariahilf
Tel.: 05 07 66- 1140790
Fax: +43 5 0766-1140733
Mail:heilmittelausgabe06@oegk.at
- Heilmittelausgabe Favoriten
Tel.: 05 07 66- 114313
Fax: +43 5 0766-114394
Mail:heilmittelausgabe10@oegk.at
- Heilmittelausgabe Floridsdorf
Tel.: 05 07 66 – DW 1140261
Fax: +43 5 0766-1140255
Mail:heilmittelausgabe21@oegk.at
Steiermark
- Tel: +43 5 0766-153900
Fax: +43 5 0766-15661521
Mail:diabetes@oegk.at
Vorarlberg
- Tel: +43 5 0766-191180
Mail:ausgabestelle@oegk.at
- Ich benötige verschreibungspflichtige Medikamente, wie komme ich zum Rezept?
Bitte kontaktieren Sie Ihre behandelnde Ärztin/Ihren behandelnden Arzt und ersuchen Sie sie/ihn, das entsprechende Rezept auszustellen und an Ihre Apotheke zu übermitteln.
- Wie werden „chefarztpflichtige“ Medikamente derzeit bewilligt?
Eine große Anzahl dieser Medikamente müssen anlässlich der Corona-Pandemie derzeit nicht bewilligt werden. Ihre behandelnde Ärztin/ Ihr behandelnder Arzt hat alle nötigen Informationen und weiß, welche Medikamente trotzdem bewilligt werden müssen und wie die Bewilligung erfolgt.
Beiträge, Stundung, Entgeltfortzahlung
DienstgeberInnen und Dienstgeber: Fragen und Antworten zu beitragsrechtlichen Auswirkungen finden Sie hier.
Wir ergänzen die Liste laufend und weisen Sie auch auf die Fragen und Antworten des Sozialministeriums hin.