Ausgabe von Heilmitteln und Heilbehelfen nur an Versicherte der ÖGK mit Hauptwohnsitz in Wien (Bestandspatienten aus anderen Bundesländern bis zu einer Therapieänderung) bei Vorlage eines gültigen Verordnungsscheines (30 Tage gültig):
- Blut- und Harnzucker-Teststreifen
- Blutzucker-Stechgeräte und Lanzetten
- Pen-Geräte, Spritzen und Nadeln
- Alkohol-Tupfer
Keine Ausgabe von Blutzuckermessgeräten!