Patientenversorgung in den Gesundheitseinrich­tungen der ÖGK
Hier finden Sie aktuelle Informationen der Gesundheitseinrichtungen der Österreichischen Gesundheitskasse während der Covid-19-Pandemie.
- Hanusch-Krankenhaus
- Gesundheitszentren und Zahngesundheitszentren
In den Gesundheitszentren und Zahngesundheitszentren der ÖGK gilt die
2,5-G-Regel: Geimpft – Genesen – PCR-Getestet
Zutritt nur mit:
- gültigem Impfnachweis oder
- gültigem Genesenen-Nachweis oder
- negativem PCR-Test: maximal 72 Stunden alt (Wien: 48 Stunden),
Kinder ab 6 Jahren: PCR-Test oder Antigentest (ausnahmslos keine Antigen-Selbsttests)
Kinder ab 12 Jahren: PCR-Test
Die aktuelle Gültigkeitsdauer der Immunitätsnachweise finden Sie auf der Website des Sozialministeriums
Weitere Schutzmaßnahmen
- Bitte vereinbaren Sie in jedem Fall telefonisch einen Termin, bevor Sie in das Gesundheitszentrum / Zahngesundheitszentrum kommen.
- Bitte kommen Sie mit einer FFP2-Maske ins Gesundheitszentrum. Die FFP2-Maske muss während des ganzen Aufenthalts getragen werden.
- Es sind keine Begleitpersonen möglich. Nur Minderjährige und/oder unterstützungsbedürftige Personen (z.B. bei Demenzerkrankung, Blindheit, körperlicher Beeinträchtigung, etc.) dürfen von maximal zwei Personen begleitet werden.
- Wenn Sie Fieber und / oder Erkältungssymptome haben, kommen Sie bitte nicht in das Gesundheitszentrum! Bleiben Sie bitte Zuhause und rufen Sie 1450 oder Ihre Hausärztin bzw. Ihren Hausarzt an.
- In allen Fällen entscheiden unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die Möglichkeit, Dringlichkeit und Reihung der Behandlungen.
- Kur- und Reha-Einrichtungen
Zum Schutz der Patientinnen und Patienten sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gelten während des ganzen Aufenthalts strenge Sicherheits- und Hygienemaßnahmen:
- Alle Patientinnen und Patienten müssen zur Aufnahme in das Gesundheitszentrum einen gültigen negativen PCR-Test mitbringen. Ohne negativen PCR-Test ist keine Aufnahme möglich. Das gilt auch für Geimpfte und Genesene.
- Während des Aufenthaltes werden alle Patientinnen und Patienten einmal pro Woche im Haus mittels Antigentest getestet. Im Bedarfsfall und bei Symptomen erfolgt ein PCR-Test.
- Während des ganzen Aufenthalts muss eine FFP2-Maske im gesamten Gebäude getragen werden, mit Ausnahme des eigenen Zimmers.
- In allen Fällen entscheiden unsere Ärztinnen und Ärzte über die Möglichkeit, Dringlichkeit und Reihung der Behandlungen.
- Das Gesundheitszentrum ist nur für Patientinnen und Patienten geöffnet. Es sind keine Besuche im Haus erlaubt.
- Der Besuch von Gastgärten und kulturellen Veranstaltungen ist Patientinnen und Patienten während ihres Aufenthalts gestattet. Bei der Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen ist eine FFP-Maske zu tragen und es sind die Hygienevorschriften einzuhalten.
- Patientinnen und Patienten, die zur ambulanten Rehabilitation bzw. Therapie in ein Zentrum der ÖGK kommen, benötigen für jeden Termin einen gültigen 2,5-G-Nachweis (Geimpft, Genesen, Getestet mit PCR).