Ausgabe von Heilmitteln und Heilbehelfen nur an Versicherte der Österreichischen Gesundheitskasse bei Vorlage eines Verordnungsscheines:
- Blut- und Harnzucker-Teststreifen
- Blutzucker-Stechgeräte und Lanzetten
- Pen-Geräte, Spritzen und Nadeln
- Alkohol-Tupfer
Keine Ausgabe von Blutzuckermessgeräten!