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Kundenservice

Für Bewilligungen gibt es mehrere rechtliche Grundlagen, darunter die Krankenordnung der ÖGK, die Heilmittel-Bewilligungs- und Kontrollverordnung oder Gesamtverträge. Die Bewilligungspflicht kann zeitlich befristet bzw. regional ausgesetzt sein. Bitte erkundigen Sie sich bei Bedarf bei Ihren regionalen ÖGK-Ansprechpartnerinnen und –Ansprechpartnern.

Die wichtigsten bewilligungspflichtigen Leistungen sind:

  • bestimmte Medikamente laut Erstattungskodex
  • Verordnungen Für Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie*
  • Psychotherapie
  • Heilbehelfe und Hilfsmittel: während der Corona-Pandemie ab € 1.500 bewilligungspflichtig
  • Krankentransporte*
  • Anträge für Kur und Rehabilitation, sofern die ÖGK zuständig ist (z. B. für mitversicherte Angehörige)
  • plastisch-chirurgische Eingriffe
  • geplante Behandlungen im Ausland

*derzeit ausgesetzt


Hier finden Sie mehr Informationen zur Krankenordnung

Hier finden Sie mehr Informationen zum Gesamtvertrag

Hier finden Sie mehr Informationen zum Erstattungskodex

Bitte fragen Sie in Ihrem Bundesland!
Die ÖGK ist Rechtsnachfolgerin der ehemaligen Gebietskrankenkassen und übernahm auch deren rechtliche Bestimmungen. Dies erklärt einzelne Unterschiede zwischen den Bundesländern, die derzeit noch bestehen, etwa bei der Bewilligung bestimmter Leistungen oder in organisatorischen Fragen (Anträge, Fristen, Wartezeiten etc.). Bitte wenden Sie sich daher mit Ihrem Anliegen an Ihre ÖGK-Ansprechpartnerinnen und –Ansprechpartner in Ihrem Bundesland! Wir arbeiten intensiv daran, Lösungen für die betroffenen Themen zu finden.