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Gesundheitsleistungen mit notwendiger Verordnung

  • nicht rezeptfreie Medikamente
  • Heilbehelfe und Hilfsmittel
  • Therapien durch anerkannte nichtärztliche Gesundheitsberufe, darunter Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Psychotherapie

 

Was Ärztinnen und Ärzte beachten müssen

  • Bitte verwenden Sie für die Verordnung die in Ihrem Bundesland vorgesehenen Vordrucke und elektronischen Kommunikationsschienen.
  • Geben Sie bei der Verordnung die Verdachtsdiagnose sowie Art und Anzahl der gewünschten Leistungen an.
    • Bestimmte Leistungen müssen vom Medizinischen Dienst der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) bewilligt werden.
    • Es gelten die Richtlinien über die ökonomische Krankenbehandlung und ökonomische Verschreibweise.

Hier finden Sie  mehr Informationen zu Bewilligungen und Medizinischer Dienst

Hier finden Sie mehr Informationen zu den Richtlinien